Hallo zusammen,
ist es im Leistungsfall notwendig, seinen Versicherungsschein für die Auslandskrankenversicherung vor Ort vorzulegen? Oder anders gefragt, ist es sinnvoll, den Versicherungsschein mit in den Urlaub zu nehmen?
Gibt es etwas wie eine Mitführungspflicht?
Reicht es ggf. auch aus NUR,
- den Versicherungsschein als Kopie mitzunehmen oder
- die Versicherungsnr. oder
- den Originalschein zu Hause hinterlegen?
Vielen Dank im Voraus!
dakomt02