Ich habe eine Rentenversicherung (Renten-Ergänzungsvorsorge), für die ich bereits 1 Jahr monatlich rund 100 Euro zahle.
Nun erhielt ich ein Schreiben inklusive neuem Versicherungsschein. Die Erstausgabe sei ungültig.
„Nach Durchsicht Ihrer Unterlagen haben wir festgestellt, dass die von Ihnen beantrachte Rentengarantiezeit noch auf den Garantietermin mit 60 Jahren bezogen ist.“
Im neuen Versicherungsschein ist nun ‚67 Jahre‘ anstatt ‚60 Jahre‘ eingetragen.
Auszug aus Versicherungsschein: „Die versicherte Rentengarantiezeit ist abhängig vom Rentenbeginntermin …bei Rentenbeginn im Alter 67 …Rentengarantiezeit 21 Jahre ab Rentenbeginn.“
Vielleicht hat der Versicherungsvertreter beim damaligen Ausfüllen einen Fehler gemacht. Doch der neue Vertrag ist doch zu meinem Nachteil!?
Sollte ich nicht besser auf dem alten Vertrag bestehen, also Widerrufen? So könnte ich vielleicht, wie auch immer, so mein naiver Gedanke, eher Geld beziehen?