Versicherungsschein sei ungültig, neunen erhalten

Ich habe eine Rentenversicherung (Renten-Ergänzungsvorsorge), für die ich bereits 1 Jahr monatlich rund 100 Euro zahle.

Nun erhielt ich ein Schreiben inklusive neuem Versicherungsschein. Die Erstausgabe sei ungültig.

„Nach Durchsicht Ihrer Unterlagen haben wir festgestellt, dass die von Ihnen beantrachte Rentengarantiezeit noch auf den Garantietermin mit 60 Jahren bezogen ist.“

Im neuen Versicherungsschein ist nun ‚67 Jahre‘ anstatt ‚60 Jahre‘ eingetragen.

Auszug aus Versicherungsschein: „Die versicherte Rentengarantiezeit ist abhängig vom Rentenbeginntermin …bei Rentenbeginn im Alter 67 …Rentengarantiezeit 21 Jahre ab Rentenbeginn.“

Vielleicht hat der Versicherungsvertreter beim damaligen Ausfüllen einen Fehler gemacht. Doch der neue Vertrag ist doch zu meinem Nachteil!?

Sollte ich nicht besser auf dem alten Vertrag bestehen, also Widerrufen? So könnte ich vielleicht, wie auch immer, so mein naiver Gedanke, eher Geld beziehen?

Im neuen Versicherungsschein ist nun ‚67 Jahre‘ anstatt ‚60 Jahre‘ eingetragen.

Ohne jetzt die Einzelheiten zu kennen, würde ich sagen, dass die nicht einseitig eine Änderung vornehmen dürfen. Sie hätten Dich zumindest fragen müssen, ob Du auf Endalter 67 Jahre gehen willst oder bei Endalter 60 die andere Rentengaratiezeit haben willst.

Ob Du es akzeptierst oder dagegen vorgehst hängt von Deinen eigenen Plänen ab.

Ausfüllen einen Fehler gemacht. Doch der neue Vertrag ist doch
zu meinem Nachteil!?

Wie man es nimmt. Dafür wird die auzahlbare Rente erheblich höher ausfallen.

In der alten Konstellation endet die Garantiezeit mit 88 Jahren und das ist zu spät bzw. grenzwertig, so dass Du dann ein steuerliches Problem bekommst, weil das Ende nach Deiner Lebenserwartung ist. Die Versicherung versucht das wohl, jetzt zu heilen. Mir ist allerdings nicht klar, ob jetzt die 88 Jahre bei Dir das alte oder das neue Ende der Garantiezei ist.

Ungültigkeit nur bei willentlicher Verlängerung
Guten Tag Kurt,
kann es sein, dass die Laufzeitverlängerung ohne Ihren erklärten Willen hierzu durchgeführt wurde ? So wie Sie die Dinge darstellen,
liegt die Vermutung nahe. Die Anpassung der Rentengarantiezeit bei einer willentlichen Laufzeitverlängerung durch den Versicherungsnehmer ist für sich genommen schlüssig. Der Versicherer passt dadurch die Vertragstechnik an sein Tarifwerk an. Wenn die Laufzeitverlängerung allerdings eine Idee Ihrer
Gesellschaft oder des Abschlussvertreters ist, dann ist das - vorsichtig formuliert - höherer Quark mit Nähe zu strafrechtlichen
Handlungen.
Wenn Sie also wollen, dass Sie erst mit 67 Ihre Zusatzrente erhalten, dann ist die Laufzeitverlängerung nachvollziehbar. Wenn Sie das nicht wollen, dann können Sie widersprechen. Am Rande sei bemerkt, dass durch die Laufzeitverlängerung auch eine neue Abschlussprovision und weitere Kosten Ihrem Vertrag belastet werden, für den Sie ohnehin noch Abschlusskosten bezogen auf den Erstabschluss bezahlen.
Gruß
Günther