Hallo,
wenn Jemand ein Auto bei seiner Versicherung anmeldet und angibt nur Personen über 25 Jahren werden dieses Auto fahren, es aber dann seiner 18 jährigen Tochter ausleiht ( z.B. weil ihr Auto gerade in der Werkstatt ist) und sie hätte einen Unfall. Würde hier der Versicherungsschutz erlöschen oder müsste hier nur eine höherer Versicherungsbeitrag nachbezahlt werden.
LG Bettina
besser Versicherungsbrett
Hallo,
in der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht unabhängig vom Innenverhältnis Versicherung-Versicherungsnehmer gegenüber dem Anspruchssteller Versicherungsschutz.
Für das Herausfinden evtl. Regressmöglichkeiten und für Vertragsstrafen aus der Kaskoversicherung hilft nur das Studium der jeweiligen Vertragsbedingungen.
Viele Grüße
Andreas
Hallo,
wenn Jemand ein Auto bei seiner Versicherung anmeldet und
angibt nur Personen über 25 Jahren werden dieses Auto fahren,
es aber dann seiner 18 jährigen Tochter ausleiht ( z.B. weil
ihr Auto gerade in der Werkstatt ist) und sie hätte einen
Unfall. Würde hier der Versicherungsschutz erlöschen oder
müsste hier nur eine höherer Versicherungsbeitrag nachbezahlt
werden.
ich hoffe, es klingt nicht klugscheißerisch, denn so ist es nicht gemeint, aber wie würdest du dich als versicherung verhalten, wenn jemand gegen den vertrag verstößt? 10.000 euro schaden zahlen oder 100 euro mehr geld einnehmen? würdest du die passage „ab 25 jahre“ dann noch in den vertrag aufnehmen wollen?
Hallo,
Aus meiner Sicht sind die Vertragsstrafen eher Theorie. Meines
Wissens wurde niemals eine solche Strafe verhängt.
Diese Ansicht ist verkehrt.
Details der Bedingungen kann bei bei www.XXX.de vergleichen.
Da gibt es einen Rechner für die Autoversicherung. Ob man da
auch etwas zu den Strafen finden kann, weiß ich allerdings
nicht.
Die Bedingungen habe ich dort nicht gefunden. In diesen (den Bedingungen) stehen dann auch Details zu etwaigen Strafen.
Bitte nur dann antworten wenn auch konkretes Wissen vorliegt.
Vielen Dank!
J.K.
(CM) Link entsprechend der Brettregeln bearbeitet.