ich habe mal eine Frage. Ich kenne jemanden der hatte vor längerem einen Unfall mit einem fremden Auto.
Der Beifahrer (eigentlicher Fahrzeughalter) bart ihn, ihn nach Hause zu fahren, da er alkoholisiert war.
Auf dem Rückweg verunglückten die Beiden. Der Waagen hat einen wirtschaftlichen Totalschaden.
Ich habe vor langem einmal einmal gelesen das es einen §-fen gaben soll der besasgt : Wenn der Fahrzeughalter alkoholisiert ist und einen andere Person bittet ihn nach Hause zu fahren, dass dann für diese Fahrt der Versicherungsschutz „übergeben“ werden kann.
Ist das so? Und wenn ja, welcher $ ist das? Ich kann Ihn leider nicht so schnell finden.
Hallo,
diese Aussage ist mir noch nicht untergekommen. Wichtig ist zu wissen, ob der Fahrzeughalter als alleiniger Fahrer eingetragen war oder ob mehrere Personen das Fahrzeug fahren durften.
Am einfachsten, ihr wendet euch an die Versicherung des Fahrzeughalters. Die können euch zweifelsfrei auch über die Frage einer „Versicherungsübergabe“ Auskunft geben.
Hallo, mir ist so etwas nicht bekannt. Der Versicherungsschutz besteht immer für ein Fahrzeug, versichert ist der Versicherungsnehmer. Das muss nicht zwingend der Halter sein. Aber eine „Übergabe“ wegen Alkohol gibt es sicher nicht.
hallo,
die beantwortung deiner frage sollte ein anwalt erledigen,
nur so viel, ja - wenn die vers. auf EINEN bestimmten namen läuft darf trotzdem eine andere person fahren „„wenn““ die fahrtüschtigkeit der versicherten person das nicht mehr zuläßt, damit soll vermieden werden das ein fahrzeug im straßenverkehr unterwegs ist - von dem ein schadensereignis nicht ausgeschlossen werden kann,
mfg mario