leider ist eine Abrechnung über irgendeine Versicherung nicht möglich, weder die eigene, wenn vorhanden, noch über die Versicherung der Eltern.
Hier handelt es sich um einen typischen Eigenschaden.
Die Haftpflichtversicherung deckt nur Schäden gegenüber Dritten und die Hausrat deckt klar definierte Schäden, wobei das herunterfallen von Gegenständen nicht zählt.
Sorry das ich keine andere Antwort geben kann.
Gruß Lars
Nein, dies ist ein klassischer Eigenschaden.
du schreibst Versicherung deiner Eltern, welche Versicherung ist gemeint?
Hausrat scheidet in jedem Fall aus! Haftpflicht auch weil du mitversichert eventuell mitversichert bist!
das wäre je Betrug. Es ist immer die Versicherung des Schadenverursachers zuständig. Also Deine, da es aber ein Eigenschaden ist, ist das nicht versichert.
Hallo,
ein Versicherungsschutz ist m.E. nicht vorhanden. Eigenschäden lassen sich nur in bestimmten Ausnahmefällen versichern. z.B. Kaskoschäden am eigenen Auto.
Der Versuch, über die Eltern irgendetwas zu „drehen“ wäre u.U. Versicherungsbetrug und strafbar.
Mein Rat: In Zukunft aufpassen. Sorry.
FGVAHLEN