Hallo zusammen,
jemand verkauft sein PKW. Stimmt diese Aussage:
„Nach den Versicherungsbedingungen tritt der Käufer in die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag des Verkäufers bei Kauf des Fahrzeugs ein. Verursacht der Käufer vor Umschreibung einen Unfall, so haftet zwar die bestehende Haftpflichtversicherung, der Schadenfreiheitsrabatt des Verkäufers wird hiervon aber nicht berührt.“
Wichtig hierbei wäre die Zulassungsstelle umgehend über den Verkauf zu informieren. Zudem würde ab diesem Zeitpunkt auch die Kfz-Steuerpflicht auf den Käufer übergehen (aber HIER gehts ja um Versicherungen).
Ich bin bislang davon ausgegangen, dass solange das Fahrzeug nicht umgeschrieben ist, der Verkäufer Angst um seinen SF-Rabatt haben muss.
Weiß jemand konkreteres??
DANKE