Versicherungsschutz bei Arbeit trotz AU

Hallo,

ich bin heute noch von der ersten AU krankgeschrieben - nun habe ich eine weitere - ab morgen geltende - AU bekommen.
Sollte ich morgen allerdings wider Erwarten arbeitsfähig sein ist es dann möglich die AU nicht meinem Arbeitgeber vorzulegen und ganz normal zur Arbeit zu gehen?

Mir ist bewusst, dass bei „wirkender“ kein Versicherungsschutz besteht, wenn ich trotzdem arbeite.
Daher die Ausnahme, dass ich den Schein gar nicht erst dem Arbeitgeber vorlege.

Oder wird das zentral von der Krankenkasse geregelt und ist quasi nun schon „in Kraft“?

Gruß & Dank

Marcel

Hallo,

wenn Sie arbeiten gehen dann sind Sie nicht arbeitsunfähig, trotz des „gelben“ Zettels. Nachteile können Ihnen deshalb nicht entstehen.
Gruß
Czauderna

Hallo,

ich dachte immer das man auf dem Weg zur und von der Arbeitsstelle sowie auf der Arbeitsstelle selber kein Versicherungsschutz hat wenn man trotz AU arbeiten geht?!

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Hallo,
interessante These - ist mir aber total unbekannt.
Vielleicht ist hier ein Experte von einer BG., der uns da weiterhelfen kann ??
Gruß
Czauderna