Hallo,
ich bin heute noch von der ersten AU krankgeschrieben - nun habe ich eine weitere - ab morgen geltende - AU bekommen.
Sollte ich morgen allerdings wider Erwarten arbeitsfähig sein ist es dann möglich die AU nicht meinem Arbeitgeber vorzulegen und ganz normal zur Arbeit zu gehen?
Mir ist bewusst, dass bei „wirkender“ kein Versicherungsschutz besteht, wenn ich trotzdem arbeite.
Daher die Ausnahme, dass ich den Schein gar nicht erst dem Arbeitgeber vorlege.
Oder wird das zentral von der Krankenkasse geregelt und ist quasi nun schon „in Kraft“?
Gruß & Dank
Marcel