Moin moin,
bei einem geplanten Betriebsausflug werden auch Aktivitäten mit Booten auf einem See angeboten. De facto wurde jede teilnehmende Person auch für diese Aktivitäten eingeplant. Nun gibt es eine offizielle Info, dass der Versicherungsschutz, der normalerweise für eine Fimrenverantsaltung gilt, für diese Wasseraktivitäten nicht gilt.
Kann so einfach ein Teil der Veranstaltung von diesem Versicherungsschutz ausgenommen werden? Selbst wenn dieser Teil als freiwillig gekennzeichnet wird?
Und falls der Versicherungsschutz wirklich ausgeschlossen werden kann, grieft dann direkt die private Unfallversicherung, oder könnte die sich auf den Standpunkt stellen, dass dies eine Firmenveranstaltung ist und damit im Zwiefel die Firma haftet?
Gruß
ALex
Hallo Alex,
wenn dies zum betrieblichen ausflug gehört, dann haftet normal auch dafür die zuständige Berufsgenossenschaft.
Eine Private Unfallversicherung leistet unabhängig davon. Sie hat einen 24 h Versicherungsschutz und ist für Beruf und Freizeit.
Solltest du einen Tarif haben, der erst dann leistet, wenn du privat unterwegs warst. Auch gut. Stellt die BG fest, es war privat, leistet deine UV. War es nicht privat, dann leistet die BG.
Dazu zu sagen wäre noch, dass die BG eine Sozialversicherung ist, also nur soviel leistet, wie nötig ist.
Gruß
Marco
Moin Marco,
dann steht dem Ausflug ja nichts mehr im Wege; ich wollte nur verhindern, dass ich im Zuständigkeitsgerangel zwischen den Versicherungen nicht auf der Strecke bleibe.
Aber hoffentlich passiert doch nichts, womit dann alles mal wieder vergebens war.
Trotzdem danke und Sternchen.
Gruß
ALex