Versicherungsschutz bei Deckungskarte

Guten Tag,

meine Frage bezieht sich auf folgenden Fall:
Ein Auto wurde neu zugelassen und der Versicherungsschutz besteht zur Zeit über eine Deckungskarte der Allianz.

Soweit zur Situation, jetzt meine Frage:

Welcher Versicherungsschutz besteht?
Vollkasko?
Wie sieht es mit der Selbstbeteiligung aus?

In der Hoffnung auf viele hilfreiche Antworten verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Michael

Hallo,

die Deckungskarte stellt erstmal nur einen vorläufigen Versicherungsschutz im Bereich der Haftpflichtversicherung dar. Eine vorläufige Deckung im Bereich der VK muss mit dem Versicherer gesondert vereinbart werden (ACHTUNG: ein „einfacher“ Aussendienstmitarbeiter kann dies nicht!)

Versicherer gesondert vereinbart werden (ACHTUNG: ein
„einfacher“ Aussendienstmitarbeiter kann dies nicht!)

Bei uns geht das. Man muß nur einen Antrag aufnehmen und die vorläufige Deckung ankreuzen.

Welcher Versicherungsschutz besteht?

Haftpflicht mit gesetzlichen Versicherungssummen.

Vollkasko?

Nein.

Wie sieht es mit der Selbstbeteiligung aus?

Gibts in der Haftplficht nicht.

Hallo Nordlicht,

Welcher Versicherungsschutz besteht?

Haftpflicht mit gesetzlichen Versicherungssummen.

Vollkasko?

Nein.

Beide Aussagen sind leider ein bissel arg pauschal. Sowohl können bereits auf der Deckungskarte (jetzt: eVB) höhere Deckungssummen in der KH als auch eine Voll- oder Teilkasko-Deckung vermerkt sein.
Der Kunde findet dies in dem Feld „Vermerke des Versicherers“ (s. als Beispiel: http://www.rhein-sieg-kreis.de/cgi-bin/cms100_printe…)
Die Aufnahme eines Antrags ist bei manchen Versicherer KEINE Voraussetzung für eine vorläufige Deckungszusage.

Wie sieht es mit der Selbstbeteiligung aus?

Gibts in der Haftplficht nicht.

Aber in VK oder TK :wink:.

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Hallo Frank,

Beide Aussagen sind leider ein bissel arg pauschal. Sowohl
können bereits auf der Deckungskarte (jetzt: eVB) höhere
Deckungssummen in der KH als auch eine Voll- oder
Teilkasko-Deckung vermerkt sein.

da dies Inhalt der Frage war, bin ich davon ausgegangen, dass hier die Standardregelung gefart war. Hätte eine eine besondere Vereinbarung gegeben, hätte das der OP gewußt (davon gehe ich natürlich aus).

Die Aufnahme eines Antrags ist bei manchen Versicherer KEINE
Voraussetzung für eine vorläufige Deckungszusage.

Diese Aussage habe ich auf das von mir vertretene Unternehmen bezogen.

Gruß

Frank Hackenbruch

Nordlicht

Wie du an den Antworten sehen kannst scheint dies von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich zu sein.
Bei uns können nämlich selbst „einfache“ Außendienstler entsprechende eVB’s ausstellen.
Ich persönlich stelle meistens eVB’s, die Voll- und Teilkasko beeinhalten. Die Selbstbeteiligung beträgt bei uns in beiden Fälle 500,-- Euro. (Möglich wäre auch: nur Haftpflicht, Haftpflicht und TK mit 500 SB) Was du nachher im Antrag wählst (VK oder TK, welche SB etc.) steht dir natürlich völlig frei, egal was die eVB an Deckung gab.
Ganz auf Nummer sicher kannst du nur gehen, wenn du deinen Vertreter, der sie dir ausgestellt hat, fragst.

Hallo,

vielen Dank für die vielen netten und hilfreichen Antworten, das hat mich ein gutes Stück weitergebracht!!

Michael