Hallo,
die Frage klingt zwar seltsam, ist sie aber nicht.
Rein PKW-technisch ist dies passiert:
Ein Auto X der Marke A wurde von dessen Besitzer mittel Druck auf das Schlüsselknöpfchen aus der Ferne entriegelt. Gleichzeitig aber entriegelte sich auch das Auto der Marke B. Natürlich staunte dessen Besitzer nicht schlecht, da er lediglich daneben stand und auf seinen Anhang wartete.
Und nun das versicherungstechnische Problem:
Was wäre denn nun mit dem Versicherungsschutz, wenn aus diesem unwissentlich / unbeabsichtigt geöffneten Auto etwas gestohlen würde?
Beispiele wären Parkhaus, Innenstadt-Parkplatz, …
Normalerweise wird eine Versicherung doch von grob fahrlässigem Verhalten ausgehen und sich vornehm von der Zahlung zurückhalten.
Das Gegenteil wird der Geschädigte wohl kaum beweisen können.
Klar, die Wahrscheinlichkeit eines solchen Falles ist extrem gering.
Und nach einiger Zeit wird sich die Karre schon wieder selbst verriegeln. Da ich aber bei diesem Fall des unbeabsichtigt fremdgeöffneten Autos unmittelbar Zeuge war, interessiert mich der Fall schon. Denn wenn nicht ich und der Besitzer, sondern ein diebesfreudiger Mitbürger dort gestanden hätte, dann …