Versicherungsschutz bei Überladung

Hallo,
der Chef einer Spedition hat seine 5-Tonner auf 3,5 t abgelastet. Er hat Sprinter mit einem Gewicht von 3150 kg, das heißt es dürfen doch nur 350 kg zugeladen werden? Oder? Die Fahrer wurden angewiesen, beim Kunden zusagen, erdürfe 1,6-1,8 t zuladen. Jetzt meine Fragen: 1. Was bringt ihm das Ablasten? 2. Ist der Versender mit für die Ladung (also nicht nur für die Ladungssicherung) bzw. Überladung verantwortlich? 3. Bei einem Unfall (möglicherweise mit Todesfolge) zahlt da die Versicherung (teilweise das 5-fache der max. Zuladung) überhaupt noch? 4. Was kann man gegen so eine Spedition tun?
Bitte helft mir mit Fakten und/oder wo was steht. Möchte die Fahrer warnen, denn bei einer Verkehrskontrolle zahlt doch bestimmt der Fahrer und kassiert Punkte. Bei einem Unfall mit Todesfolge, ob Schuld oder nicht, wird doch der Fahrer nie wieder glücklich (ich meine nur finanziell). Vielen Dank im Voraus.

Hallo Fireboy71,

Hallo,
der Chef einer Spedition hat seine 5-Tonner auf 3,5 t
abgelastet. Er hat Sprinter mit einem Gewicht von 3150 kg, das
heißt es dürfen doch nur 350 kg zugeladen werden? Oder? Die
Fahrer wurden angewiesen, beim Kunden zusagen, erdürfe 1,6-1,8
t zuladen. Jetzt meine Fragen: 1. Was bringt ihm das Ablasten?

Hier könnten mehrere Gründe in Betracht kommen:

  • ev. niedrigere Kfz-Steuer
  • niedrigere Versicherungsbeiträge
  • geringere Mautkosten
  1. Ist der Versender mit für die Ladung (also nicht nur für
    die Ladungssicherung) bzw. Überladung verantwortlich?

Nach § 412 HGB ist der Versender für die beförderungssichere Verladung der zu transportierenden Güter verantwortlich. Man kann dies sicherlich so verstehen, dass er auch eine gewisse Prüfungspflicht hinsichtlich der Eignung des Transportfahrzeugs hat. Nun ergibt sich im vorliegenden Fall die Problematik, dass - da die Fahrzeuge ja baulich unverändert bleiben - von außen zunächst einmal kein Hinweis auf die Ablastung existiert und der Versender keinen augenscheinlichen Anlaß hat, die sicherlich bei Vertragsabschluß gemachten Angaben des Frachtführers anzuzweifeln.
Ich bin dennoch der Meinung, dass ihm ein Blick in die Fahrzeugpapiere durchaus zumutbar ist.

  1. Bei
    einem Unfall (möglicherweise mit Todesfolge) zahlt da die
    Versicherung (teilweise das 5-fache der max. Zuladung)
    überhaupt noch?

Ja, die Kfz-Haftpflicht wird zahlen müssen. Die Kaskoversicherung hingegen wird den Schaden aller Voraussicht nach ablehnen.

  1. Was kann man gegen so eine Spedition tun?

Man könnte die Sache der Polizei anzeigen und/oder das BAG informieren…

Bitte helft mir mit Fakten und/oder wo was steht. Möchte die
Fahrer warnen, denn bei einer Verkehrskontrolle zahlt doch
bestimmt der Fahrer und kassiert Punkte.

Unabhängig von den Pflichten des Verladers oder den Obliegenheiten seines Arbeitgebers ist natürlich auch der Fahrer selbst in der Verantwortung (s. z.B. § 22 StVO). Ein Berufen auf die Anweisungen des Arbeitgebers spricht ihn hiervon auch dann nicht frei, wenn er Repressalien seitens der Spedition befürchten muss.

Viele Grüße
Loroth