Hallo Michael,
Deine Frage hat zwei Teile:
- Ist man weiterhin bei der Berufsgenossenschaft unfallversichert, wenn man übermüdet einen Unfall baut?
Ja, man ist unfallversichert. Man ist ja schließlich bei dem Vorfall für den Arbeitgeber tätig. Dass man eventuell gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen hat, hat keine Auswirkungen auf den Berufsunfallschutz.
- Muss man sich an den Kosten des Unfalls beteiligen?
Als Fahrer ist Ihnen klar, dass jeder Unfall haftpflichtversichert ist. Daher geht es nur um einen Anteil oder die Übernahme der Selbstbeteiligung und der Aufstockung und der Kosten der nicht versicherten Schäden, z.B. am Eigentum des Arbeitgebers (Auto, Werkzeug, Materialien).
Das ist eine Frage der Arbeitnehmerhaftung. Der Arbeitgeber ist zum Ausgleich der Schäden verpflichtet, denn es ist sein Kfz und er ist Halter. Er kann ggf. teilweise den Arbeitnehmer in Regress nehmen. Bei Vorsatz des Arbeitnehmers haftet allein der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber kann also seinen gesamten Schaden (s.o.) verrechnen. Bei grober Fahrlässigkeit wird der Schaden geteilt und bei leichter Fahrlässigkeit haftet allein der Arbeitgeber.
Hier gelten aber einige Besonderheiten, wie z.B. die Pflicht des Arbeitgebers, sich ordentlich zu versichern. Es wäre unfair, vom Arbeitnehmer, der 1.000 netto erhält, 15.000 Euro Schaden zu verlangen, wenn man sich dagegen mit einer Police von z.B. 500 Euro/ jährlich versichern könnte.
Wenn man nun aufgrund der Weisung des Arbeitgebers gegen die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes verstößt wie Ruhepausen oder tägliche Arbeitszeit, handelt man eventuell grob fahrlässig. Man muss eben schon Pause machen, wenn man merkt, dass man müde ist. Aber weil dies auf Anweisung des Arbeitgebers geschieht, darf dieser keinen Regress nehmen.
Sie sollten sich aber absichern und mitteilen, die Höchstlenkzeiten erreicht zu haben, keine Pause gemacht zu haben und nun daher anhalten müssen. Wenn er trotzdem die Einhaltung des Tagesplanes verlangt, sind Sie aus dem Schneider.
Viel Erfolg!
Ivailo Ziegenhagen
PS: Was sagt denn der Betriebsrat zu den Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz?
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Ivailo Ziegenhagen
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