Versicherungsschutz Berufsgenossenschaft

Hallo Wissende,
Arbeitnehmer A hat eine festgelegte Arbeitszeit. Nur diese Zeit wird seitens des Arbeitgebers bezahlt.
Bleibt AN A länger (weil noch ein Kunde bedient werden muß) oder fängt er früher an (gleicher Grund), ist das das Hobby des AN.
Wie sieht es denn bei dieser Konstellation mit dem Unfallschutz im
Rahmen der Berufsgenossenschaft aus?
Wenn AN A beim Bedienen des Kunden (außerhalb der angeordneten Arbeitszeit) z. B. von der Leiter fällt, kann sich der AG dann darauf berufen, das AN A ja gar nicht hätte zu dieser Zeit arbeiten dürfen?
Fragende Grüsse BM

Hallo,

Wie sieht es denn bei dieser Konstellation mit dem
Unfallschutz im
Rahmen der Berufsgenossenschaft aus?

Gut siehts aus. Zumindest hört der Versicherungsschutz nicht zwangsläufig mit Beendigung der "offiziellen " Arbeitszeit auf. Es kann ja nicht Schaden, des AN sein, wenn er den Kunden halt noch zuende bedient.

MfG