Hallo,
gesetzt den Fall man unternimmt einen Betriebsausflug , der auch sportliche Elemente wie Mountain-Biken, Rafting enthält.
Sollte da was passieren greift man Angestellten ja die BG, was ist aber bei freien Mitarbeitern ? Sollte das Unternehmen das absichern ( aber was für ne Versicherungsart ist das ), sollte man die Freien darauf aufmerksam machen, das solche Aktivitäten kommen ( was aber den Fun/Überraschungsfaktor wegnimmt)?
Hat da jemand Erfahrungsen ?
Hallo Chab,
zur Vermeidung von Regressansprüchen sollten Versicherungen abgeschlossen werden. Veranstaltungsgruppenunfall und ggf. Unfalltod.
Ich kann mich an einen sehr bekannten Fall in München erinnern, wo ein Flugzeug mit einer Incentivgesellschaft, betsehend aus freien Mitarbeitern, bei Landeanflug abgestürzt ist. Wenn ich mich richtig erinnere und soweit ich Einblick hatte gab es erhebliche haftungsrechtlich Probleme, u.a. auch weil der Pilot auch noch ein leitender Angestellter des Unternehmens war.
Ansonsten ist das eine rechtliche Frage, die mit einem Anwalt im Vorfeld zu klären ist, ob und wie vor Beginn des Incentives Haftungen ausgeschlossen bzw. eingeschränkt werden können. Das muss, denke ich, sowohl aus der Ausschreibung als auch aus der Einladung hervorgehen und ggf. schriftlich vereinbart werden!
Viele Grüße
Thorulf Müller