Versicherungsschutz bis zum letzten Tag?

Hallo Leute,

theoretische Überlegungen bei einer Unfallversicherung führten mich zu der Frage, ob der Versicherungsschutz bei einem gekündigten Vertrag bis zum letzten Tag gilt.
Beispiel:
Jemand hat einen 5-Jahres-Vertrag abgeschlossen über eine Invaliditätssumme von 100.000 € und kündigt den Vertrag form- und fristgerecht zum Ablauf der 5 Jahre.
Jetzt erleidet der Versicherte einen Tag vor Versicherungsablauf einen schweren Unfall, bei dem ihm ein Bein oder Arm so stark geschädigt wird, dass nach einer Woche komplett amputiert werden muss.

Der Versicherungsfall = Unfall trat damit innerhalb der Versicherungszeit ein, die Amputation und damit ein Anspruch auf 70% Invaliditätszahlung aber erst eine Woche nach Versicherungsende.

Hat der Verunfallte nun einen Anspruch?

Fragt BT

Hat der Verunfallte nun einen Anspruch?

Ja, gemäß den Bedingungen, da ein gültiger Versicherungsschutz bestand!

Hi Cassiesmann,

es kommt also tatsächlich nur darauf an, dass der Unfall innerhalb der Versicherungszeit erfolgte.
Wann genau eine bleibende Invalidität tatsächlich festgestellt wurde ist egal, so lange das innerhalb der 12 + 3 Monate laut Versicherungsbedingungen erfolgt.

Na schön.

Danke.

Gruß
BT