Versicherungsschutz bzw. Wiederanmeldung bei KK

Hallo Frau Kunterbunt,Herr Kloer, und Controller,

ein Freund von mir (er ist Brite und 55 Jahre alt) lebt nun seit über einem Jahr in Deutschland. Er hat einen festen Arbeitsplatz und ist somit auch ordentlich versichert.

Nun aber möchte er 3 Monate ins Ausland. Wahrscheinlich ist er dann in dieser Zeit arbeitslos. Er möchte sich aber nicht arbeitslos melden.

Wenn er nun nach diesen 3 Monaten zurück kommt und er nicht gleich Arbeit findet, muß er sich aber trotzdem, lt. Gesetz, krankenversichern.

Ich weiß, daß lt. Gesetz, nun jede KK verpflichtet ist, Bürger , welche in Deutschland einen festen Wohnsitz haben, zu versichern. Aus Erfahrung, weiß ich aber auch, dass die KK´s sich winden und drehen. (z.b. diese Pleite bei einer Krankenkasse, wodurch ehemalige Mitglieder Schwierigkeiten hatten, von anderen KK´S aufgenommen zu werden).

Meine Anfragen lauten:

Kann er sich,
(nach seinem Auslandsaufenthalt)
freiwillig gesetzlich(!) versichern?

im Juni 2012 ist er 55 Jahre geworden. Kann er sich, anhand seines Alters, trotzdem frewillig gesetzlich „wiederversichern“?

wie hoch wäre der mtl. Beitrag?

vielen Dank für die Antwort(en)

mit freundlichen Grüßen

Daniela

Hallo!

Das Alter ist unwichtig, weil er vorher nie privat versichert war. Nach dem Auslandsaufenthalt kann er sich (ausschließlich bei seiner letzten Kasse) gesetzlich versichern. Eine Freiwillige Versicherung als solche ist nicht möglich, da es an Vorversicherungszeiten (in den letzten 5 Jahre müßten dies mindestens 24 Monate sein) fehlt. Er kann sich aber in den sogenannten „Versicherung der Nichtversicherten“ (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) versichern, die eigentlich mit einer freiwilligen Versicherung identisch ist.

Gruß, Christian