Versicherungsschutz erloschen, muss ich zahlen?

Hallo,

ich habe momentan ein paar Probleme mit einer großen Versicherung mit A… und zwar geht es um folgendes:

Im Jahre 2007 habe ich eine Kfz-Versicherung abgeschlossen und dazu noch eine Kfz-Rechtsschutzversicherung. Dieses Jahr Ende Juni habe ich dann mein Auto verkauft und habe auch mir auch kein neues zugelegt. Die Kfz-Versicherung hatte sich somit dann automatisch erledigt (da gibt es zwar auch noch ein paar Differenzen aber was soll´s). Es wurde dann jedoch zum üblichen Termin der Beitrag für den Kfz-Rechtsschutz abgebucht. Da es üblicherweise bei absolut JEDER Abbuchung Probleme gab (es wurde ein zu hoher Betrag abgebucht), habe ich die Lastschrift promt zurückgebucht, da ich diese Versicherung natürlich nicht brauche.

Das wollte die Versicherung mit A natürlich nicht mit sich machen lassen und bat um Überweisung. Ich jedoch habe per eMail eine Kündigung geschickt. Diese wurde natürlich nicht akzeptiert und es wurde sich beschwert, dass ich die Kündigung nicht unterschrieben habe, nun gut. Jedenfalls sollte ich den Betrag überweisen, da sonst der Versicherungsschutz wegfällt. Ich habe dann natürlich gedacht: ok, ich brauche den Versicherungsschutz nicht, also bezahle ich auch nichts. Nun, habe ich erneut einen Brief erhalten, dass ich den Betrag bezahlen soll und das MOMENTAN KEIN VERSICHERUNGSSCHUTZ besteht. Nun sind auch noch Mahnkosten dazugekommen und wenn ich den Betrag nicht bezahle, hat Versicherung A mir netterweise schon das zuständige Inkassounternehmen für die weiteren Schritte genannt.

Meine Frage nun: Muss ich den Beitrag noch bezahlen? Schließlich besteht ja kein Versicherungsschutz mehr und ich habe mit einer anderen großen Versicherung (eine mit E) die Erfahrung gemacht, dass wenn die Zahlungen zurückgebucht und auch nachträglich nicht mehr bezahlt werden, der Vertrag gekündigt wird und es je nachdem, zu einer anteiligen Auszahlung der Geldbeträge kommt. Außerdem fühle ich mich nun durch Nennung eines Inkassounternehmens schon fast bedroht.

Sollte mir jemand weiterhelfen können, dann bitte auch mit Gesetzesgrundlagen, falls vorhanden/zur Hand.

Vielen vielen Dank vorab.

Hallo Tom,

am besten bei der Allianz anrufen (Nummer steht auf der Police) und den Mitarbeitern mitteilen, dass Du Dein Auto verkauft hast. Somit hast Du ein Sonderkündigungsrecht und kannst dies jederzeit einlösen. Die Allianz wird hier aber um einen Nachweis bitten, den Du am einfachsten mit der Abmeldebescheinigung Deines KFZ’s erbringen kannst…, oder du bittest den Mitarbeiter doch unter Deinem Kennzeichen nachzusehen und siehe da, das Auto ist abgemeldet. Jetzt könntest Du noch frech sein, und schimpfen, dass Du genau aus diesem Grund doch bei einem Unternehmen bist, damit die mit der Abmeldung ja schon den Nachweis bekommen haben und Dich trotzdem noch hier belästigen…

Fall erledigt!

Hallo,

ganz kurz gesagt - Du hast einen Vertrag abgeschlossen, also musst Du auch bezahlen. Gesetzesgrundlagen habe ich nicht zur Hand. Du kannst aber versuchen, mit der Versicherung zu telefonieren und zu vereinbaren, wie Du schnellstmöglichst aus der Sache raus kommst.

Alles Gute

Felix

Die Kfz-Versicherung hatte sich somit

dann automatisch erledigt (da gibt es zwar auch noch ein paar
Differenzen aber was soll´s).

Nun ja, das kommt ganz drauf an. Wenn du heute dein KFZ abmeldest, gibt ees norrmalerweise zwei möglichkeiten, was mit deiner KFZ-Versicherung passiert:

  1. Du kündigst sie
  2. Sie wird „ruhend“ gestellt.
    Hier würde ich an deiner Stelle auf jeden Fal nocheinmal nachhaken. Nur weil du dein Auto abgemeldet hast, heiist das nicht, das die KFZ-Versicherung autoomatisch gekündigt ist.

Es wurde dann jedoch zum
üblichen Termin der Beitrag für den Kfz-Rechtsschutz
abgebucht. Da es üblicherweise bei absolut JEDER Abbuchung
Probleme gab (es wurde ein zu hoher Betrag abgebucht), habe
ich die Lastschrift promt zurückgebucht, da ich diese
Versicherung natürlich nicht brauche.

Nunja: Hast du die Lastschrift zurückgehen lassen weil der Betrag nicht stimmte, oder weil du sie nichtmehr brauchst? Beides ist deinerseits leider nicht ganz korrekt. Die „korrekte“ Variante wäre gewesen, die unstimmigkeit mit der Versicherung zu klären und dir den etwaigen (falschen / zuviel gezaahlten) Betrag zurückerstatten zu lassen.
Nur weil man eine Versicherung „nicht mehr braucht“ heißt das nicht, das man nicht mehr verpflichtet ist diese zu Zahlen. Es handelt sich hier um eine separate Police, die nicht automatisch mit dem Verkauf des Fahrzeugs erlischt. Es könnte ja auch sein, das du ein neues KFZ bei einer anderen Versicherungsgesellschaft versichert hast und die Rechtschutzsversicherung deshalb noch benötigst? Hier wäre definitiv eine weitere Kündigung nötig.

Das wollte die Versicherung mit A natürlich nicht mit sich
machen lassen und bat um Überweisung. Ich jedoch habe per
eMail eine Kündigung geschickt.

Kündigungsfristen (je nach laufzeit der Police, sind das i.d.R. immer 3 Monate zum Jahresende) sind einzuhalten und die entsprechenden Beträge sind bis dorthin auch zu entrichten. Nicht mehr zahlen und im nachhinein kündigen, ist definitiv nicht die korrekte variante.
Das die Versicherung auf Zahlung besteht, ist also - so wie du die sachlage hier schilderst - absolut korrekt.

Diese wurde natürlich nicht

akzeptiert und es wurde sich beschwert, dass ich die Kündigung
nicht unterschrieben habe, nun gut.

Auch das ist absollut üblich. Ich kenne kaum Anbieter (weder in der Versicherungssbrachne, noch in der Telekommunikationsbranche o.ä.) die Kündigungen per Mail akzeptieren. Mit einem Einschreiben oder einem Fax bist du i.d.R. auf der sichersten Seite.

Jedenfalls sollte ich den

Betrag überweisen, da sonst der Versicherungsschutz wegfällt.
Ich habe dann natürlich gedacht: ok, ich brauche den
Versicherungsschutz nicht, also bezahle ich auch nichts.

Das mag deiner Logik nach richtig sein, aber Fakt ist, die Versicherung wurde nicht ordnungsgemäß gekündigt, besteht somit noch und du bist zur Zahlung verpflichtet.

Nun,

habe ich erneut einen Brief erhalten, dass ich den Betrag
bezahlen soll und das MOMENTAN KEIN VERSICHERUNGSSCHUTZ
besteht. Nun sind auch noch Mahnkosten dazugekommen und wenn
ich den Betrag nicht bezahle, hat Versicherung A mir
netterweise schon das zuständige Inkassounternehmen für die
weiteren Schritte genannt.

Meine Frage nun: Muss ich den Beitrag noch bezahlen?
Schließlich besteht ja kein Versicherungsschutz mehr und ich
habe mit einer anderen großen Versicherung (eine mit E) die
Erfahrung gemacht, dass wenn die Zahlungen zurückgebucht und
auch nachträglich nicht mehr bezahlt werden, der Vertrag
gekündigt wird und es je nachdem, zu einer anteiligen
Auszahlung der Geldbeträge kommt. Außerdem fühle ich mich nun
durch Nennung eines Inkassounternehmens schon fast bedroht.

Sollte mir jemand weiterhelfen können, dann bitte auch mit
Gesetzesgrundlagen, falls vorhanden/zur Hand.

Vielen vielen Dank vorab.

Du solltest definitiv zahlen um weitere Kosten und/oder weiteren Schaden (ggf. gerichtliches Mahnverfahren, Negativeinträge in diversen Auskunfsdatteien wie Schufa etc.) von dir abzuwenden.
Die Sachlage ist (ich wiederhole mich) so wie du die Sache hier schilderst recht eindeutig. Du hast die Versicherung nicht ordnungsgemäß gekündigt, sie besteht somit weiter und die Prämien sind entsprechend auch weiterhin fällig. Das Argument „Ich brauche die Versicerung nicht mehr“ ist kein Grund auf Zahlung deinr Beiträge zu verzichten. Dein Versicherungsschutz gilt ja (nach Ausgleich der Rückstände auch weterhin und könnte ggf. auch greifen wenn du ein fremdes Fahrzeug fährst (ich kenne deinen Versicherungsschutz natürlich nicht genau).

Fazit:

  1. KFZ VErsicherung (fals nicht nicht geschehen) kündigen (schriftlich, per einschreiben)
  2. Rechtschutzversicherung kündigen (schriftlich, per einsreiben)
  3. Rückstände ausglichen und die beiträge bis zum Laufzeitende ordentlich zahlen.

Liebe Grüße

Sorry, sehe gerade das ich einige Tip- und/oder Rechtschreibfehler in meinen Beitrag „reingehauen“ habe - Außerdem hat das mit dem zitieren nicht so geklappt. Ich bitte das zu entschuldigen, es ist noch früh :wink:
Ich hoffe man kann es trotzdem einigermaßen lesen.

Lieb Grüße

Ja, der betrag muss bezahlt werden. Der RSV ist unabhängib von der Kfz vers. und ein eigenständiger Vertrag.Ausserdem ist die Kündigung nicht rechtswirksam erfolgt

hallo tomDD87

die kfz-versicherung hat sich mit der abmeldung des pkw erledigt. die rechtsschutz muss ordnungsgemaess zum nachstmoeglichen zeitpunkt gekuendigt und bezahlt werden. natuerlich erlischt bei nichtzahlung der versicherungsschutz aber die verpflichtung bleibt. einfach nicht mehr zahlen ging frueher mal dann hat die eine oder andere versicherung den vertrag aufgehoben. heute klappt das nicht mehr. also wenn du dir aerger ersparen willst kuendige ordnungsgemaess und zahl bis zum ablauf.

Hallo TomDD87,

grundsätzlich hast du seinerzeit zwei Verträge abgeschlosssen. Einmal die Kfz-Haftpflichtversicherung für dein Auto und die Kfz-Rechtschutzversicherung. Wenn du das Auto verkauft hast, so erlischt wegen Risikowegfall die Kfz-Haftpflichtversicherung. Das muss aber nicht bedeuten, dass das auch für die Rechtschutz gilt. Ist die Rechtschutzversicherung für ein bestimmtes Kfz abgeschlossen worden (fahrzeuggebunden), dann muss sie beim Verkauf des Fahrzeugs erlöschen (in der Rechtschutzpolice wird sich auf ein bestimmtes Fahrzeug mit Kennzeichen xxxx bezogen). Handelt es sich um eine Rechtschutzversicherung, die personengebunden ist (also für alle auf dich zugelassenen Fahrzeuge), dann musst du sie separat kündigen. Eine Versicherungsprämie nicht zu bezahlen führt zwar zu einer Kündigung des Vertrages durch das V-Unternehmen, jedoch bist du zumindest einen Teil der Versicherungsprämie schuldig.
Durch das Inkassounternehmen brauchst du dich nicht bedroht fühlen (keine Russen-Mafia). Es handelt sich um Unternehmen, die Klein- und Kleinstforderungen aufkaufen und die Beitreibung im gesetzlichen Rahmen durchführen.
Ich würde an deiner Stelle den Rechtschutzvertrag hinsichtlich fahrzeug- oder personenbezogen prüfen und ggf. mit der A oder der Inkassofirma eine Einigung herbeiführen.

Besten Gruß

Wegfall des Risikos ist kein Kündigungsgrund bei der RSV.
Wenn die vers. keine Kulanz zeigt bleibt Dir nichts übrig als auf das im vertrag festgelegte Enddatum fristgemäss zu kündigen

Also die gesetzlichen Grundlagen finden sich alle im VVG, dürften bzw. sollten aber auch in jeder Mhanung des Versicherers drin stehen.
Generell gilt, dass der Zeitraum zu bezahlen ist, für den V-Schutz bestand (also bis Tag der Abmeldung).
Mit diesem Tag endet der V-Schutz in der Kfz-Vers., anders KANN das aussehen in dieser mit abgeschl. Rechtsschutz. Das kann ein separater, rechtl. selbständiger Vertrag sein.

Grundsätzlich würde ich empfehlen, diesbezüglich den Vermittler / Betreuer des Vertrags zwecks Beratung zu kontaktieren. Wenn es sich hier aber um einen Vertreter des jew. Versicherers handeln sollte, wird das etwas schwierig, weil der naturgemäß im Interesse seiner Arbeitgeberin unterwegs ist.
Sollte es ein Makler sein, ist dieser ebenso naturgemäß im Interesse des VN aktiv, weshalb die Beratung dementspr. unabhängig erfolgt.

Bei mir würden solche Problem völlig selbstverständlich zum Leistungsumfang gehören.

Wenn künftig mal eine (Kfz-)Versicherung gewünscht wird, bei der kompetente und unabhängige Beratung & Betreuung im Interesse des VN vor und während der Vertragslaufzeit und insbesondere im Schadenfall bereits inklusive ist, stehe ich gern im Direktkontakt (Kontaktdaten im Impressum meiner wwwebsite) zur Verfügung.

VG Jens
www.jens.sternberg.de

Du must zahlen.
Die Zahlungspflicht ist unabhängig davon, ob Du ein Auto hast. Auch wenn eine Versicherung gar keinen Sinn macht, musst Du sie bezahlen, so lange Du nicht gekündigt hast. Sofern die Kündigung nicht formgerecht war, was zu prüfen wäre anhand der AGB, musst Du nochmal kündigen. Dass der versicherungsschutz wegfällt hat nichts mit der Zahlungspflicht zu tun - lies die AGB. Und kündige erneut zum nächstmögichen termin.