Die Kfz-Versicherung hatte sich somit
dann automatisch erledigt (da gibt es zwar auch noch ein paar
Differenzen aber was soll´s).
Nun ja, das kommt ganz drauf an. Wenn du heute dein KFZ abmeldest, gibt ees norrmalerweise zwei möglichkeiten, was mit deiner KFZ-Versicherung passiert:
- Du kündigst sie
- Sie wird „ruhend“ gestellt.
Hier würde ich an deiner Stelle auf jeden Fal nocheinmal nachhaken. Nur weil du dein Auto abgemeldet hast, heiist das nicht, das die KFZ-Versicherung autoomatisch gekündigt ist.
Es wurde dann jedoch zum
üblichen Termin der Beitrag für den Kfz-Rechtsschutz
abgebucht. Da es üblicherweise bei absolut JEDER Abbuchung
Probleme gab (es wurde ein zu hoher Betrag abgebucht), habe
ich die Lastschrift promt zurückgebucht, da ich diese
Versicherung natürlich nicht brauche.
Nunja: Hast du die Lastschrift zurückgehen lassen weil der Betrag nicht stimmte, oder weil du sie nichtmehr brauchst? Beides ist deinerseits leider nicht ganz korrekt. Die „korrekte“ Variante wäre gewesen, die unstimmigkeit mit der Versicherung zu klären und dir den etwaigen (falschen / zuviel gezaahlten) Betrag zurückerstatten zu lassen.
Nur weil man eine Versicherung „nicht mehr braucht“ heißt das nicht, das man nicht mehr verpflichtet ist diese zu Zahlen. Es handelt sich hier um eine separate Police, die nicht automatisch mit dem Verkauf des Fahrzeugs erlischt. Es könnte ja auch sein, das du ein neues KFZ bei einer anderen Versicherungsgesellschaft versichert hast und die Rechtschutzsversicherung deshalb noch benötigst? Hier wäre definitiv eine weitere Kündigung nötig.
Das wollte die Versicherung mit A natürlich nicht mit sich
machen lassen und bat um Überweisung. Ich jedoch habe per
eMail eine Kündigung geschickt.
Kündigungsfristen (je nach laufzeit der Police, sind das i.d.R. immer 3 Monate zum Jahresende) sind einzuhalten und die entsprechenden Beträge sind bis dorthin auch zu entrichten. Nicht mehr zahlen und im nachhinein kündigen, ist definitiv nicht die korrekte variante.
Das die Versicherung auf Zahlung besteht, ist also - so wie du die sachlage hier schilderst - absolut korrekt.
Diese wurde natürlich nicht
akzeptiert und es wurde sich beschwert, dass ich die Kündigung
nicht unterschrieben habe, nun gut.
Auch das ist absollut üblich. Ich kenne kaum Anbieter (weder in der Versicherungssbrachne, noch in der Telekommunikationsbranche o.ä.) die Kündigungen per Mail akzeptieren. Mit einem Einschreiben oder einem Fax bist du i.d.R. auf der sichersten Seite.
Jedenfalls sollte ich den
Betrag überweisen, da sonst der Versicherungsschutz wegfällt.
Ich habe dann natürlich gedacht: ok, ich brauche den
Versicherungsschutz nicht, also bezahle ich auch nichts.
Das mag deiner Logik nach richtig sein, aber Fakt ist, die Versicherung wurde nicht ordnungsgemäß gekündigt, besteht somit noch und du bist zur Zahlung verpflichtet.
Nun,
habe ich erneut einen Brief erhalten, dass ich den Betrag
bezahlen soll und das MOMENTAN KEIN VERSICHERUNGSSCHUTZ
besteht. Nun sind auch noch Mahnkosten dazugekommen und wenn
ich den Betrag nicht bezahle, hat Versicherung A mir
netterweise schon das zuständige Inkassounternehmen für die
weiteren Schritte genannt.
Meine Frage nun: Muss ich den Beitrag noch bezahlen?
Schließlich besteht ja kein Versicherungsschutz mehr und ich
habe mit einer anderen großen Versicherung (eine mit E) die
Erfahrung gemacht, dass wenn die Zahlungen zurückgebucht und
auch nachträglich nicht mehr bezahlt werden, der Vertrag
gekündigt wird und es je nachdem, zu einer anteiligen
Auszahlung der Geldbeträge kommt. Außerdem fühle ich mich nun
durch Nennung eines Inkassounternehmens schon fast bedroht.
Sollte mir jemand weiterhelfen können, dann bitte auch mit
Gesetzesgrundlagen, falls vorhanden/zur Hand.
Vielen vielen Dank vorab.
Du solltest definitiv zahlen um weitere Kosten und/oder weiteren Schaden (ggf. gerichtliches Mahnverfahren, Negativeinträge in diversen Auskunfsdatteien wie Schufa etc.) von dir abzuwenden.
Die Sachlage ist (ich wiederhole mich) so wie du die Sache hier schilderst recht eindeutig. Du hast die Versicherung nicht ordnungsgemäß gekündigt, sie besteht somit weiter und die Prämien sind entsprechend auch weiterhin fällig. Das Argument „Ich brauche die Versicerung nicht mehr“ ist kein Grund auf Zahlung deinr Beiträge zu verzichten. Dein Versicherungsschutz gilt ja (nach Ausgleich der Rückstände auch weterhin und könnte ggf. auch greifen wenn du ein fremdes Fahrzeug fährst (ich kenne deinen Versicherungsschutz natürlich nicht genau).
Fazit:
- KFZ VErsicherung (fals nicht nicht geschehen) kündigen (schriftlich, per einschreiben)
- Rechtschutzversicherung kündigen (schriftlich, per einsreiben)
- Rückstände ausglichen und die beiträge bis zum Laufzeitende ordentlich zahlen.
Liebe Grüße