Versicherungsschutz in der Schwangerschaft?

Ich habe im Februar Konzert-Tickets erstanden, nun konnte ich das Konzert nicht besuchen, da ich im 5. Monat schwanger bin. Glücklicherweise habe ich eine Ticketsversicherung abgeschlossen, in der Schwangerschaft, die erst nach dem Kauf der Tickets festgestellt wurde, versichert ist. Nun weigert sich der Versicherer aber, da es angeblich auch Komplikationen geben muss. Ich habe bereits mehrmals angerufen und mir wurder immer wieder bestätigt, dass keine Komplikationen vorliegen müssen. Wie gehe ich nun mit dem Sachbearbeiter um? Hier der Link für die Versicherungsbedingungen http://www.reiseversicherung.de/_pdf/produkte/versic…

Herzlichen Dank für eine Antwort.

C.G.

Hi,

der wichtige Passus ist: „Die ERV erstattet der gversicherten Person den Preis der Eintrittskarte einschließlich
der Gebühren, sofern die gversicherte Person oder eine Risikoperson von einem der nachstehenden Ereignisse betroffen wird und ihr der Besuch der Veranstaltung deshalb nicht zumutbar ist.“

Dass Du schwanger bist, ist wohl unstrittig. Der Versicherer möchte aber wahrscheinlich einen Nachweis darüber, dass es Dir im 5. Monat nicht zumutbar war, das Konzert zu besuchen. Im Normalfall wäre es ja kein Problem.

bye
Rolf

Ja es ist unstrittig, dass ich schwanger bin.
Wenn aber in den Versicherungsbedingungen nur Schwangerschaft aufgrführt ist, sollte es keine Rolle spielen, wie ich mich fühle, der Fakt an sich sollte genügen, schließlich gibt es keine Hinweise, dass es medizinische Probleme geben muss, Krankheit ist extra genannt.
oder?

Hi,

Ja es ist unstrittig, dass ich schwanger bin.

Äh, hab ich schon gratuliert? Ich glaube nicht :smile: Also zuerst einmal herzlichen Glückwunsch!

Wenn aber in den Versicherungsbedingungen nur Schwangerschaft
aufgrführt ist, sollte es keine Rolle spielen, wie ich mich
fühle, der Fakt an sich sollte genügen, schließlich gibt es
keine Hinweise, dass es medizinische Probleme geben muss,
Krankheit ist extra genannt.

Eben nicht. Der Fakt dass Du schwanger bist, hält Dich ja nicht zwangsläufig davon ab, ein Konzert zu besuchen. Es geht darum ob Dir die Veranstaltung zumutbar ist d.h. die Versicherung wird u.U. sogar bewerten ob Du im 8. Monat in ein Rockkonzert gehst oder in ein klassisches Streichquartet. Aber grundsätzlich stellt sich die Frage ob es Dein Zustand zulässt.

Bei einer Reiserücktrittskostenversicherung ist z.B. Krankheit versichert. Allerdings muß diese Krankheit unerwartet auftreten und sie muß so schwer sein, dass ein Arzt die Unzumutbarkeit des Antrittes der Reise bestätigt. Warum sollte auch ein Reisender nicht nach Mallorca an den Strand fliegen, nur weil er sich mit dem Taschenmesser leicht in den Finger geschnitten hat.

bye
Rolf

Hmm und das seh i nicht so,denn es steht da schwere akut Erkrankung, es ist also ganz klar nachvollziehbar. Aber bei de Schwangerschaft steht das nicht, da es in den AGB’s nicht genannt ist, gilt nur, was dort steht, die Auslegung, wann es für mich zumutbar ist oder nicht entfällt. Zumindest steht das so im BGB. Wenn Schwangerschaft nur im Falle von Komplikation unzumutbar ist, muss das auch irgendwo stehen, die können sich das nun nicht ausdenken. Zumal ich dreimal angerufen haben und mir dreimal telefonisch bestätigt wurde, dass Schwangerschaft auch ohne Komplikationen versichert ist, nur mein Sachbearbeiter hat diese noch nicht vestanden.

Zumal ich dreimal angerufen haben und
mir dreimal telefonisch bestätigt wurde, dass Schwangerschaft
auch ohne Komplikationen versichert ist, nur mein
Sachbearbeiter hat diese noch nicht vestanden.

Dann ruf’ doch nochmal an, laß’ es dir schriftlich geben und leite es an den Sachbearbeiter weiter.

Gruß
„Raven“