Hallo,
mir stellt sich folgende Frage: Welche Versicherung ist zuständig, wenn ein KFZ von der Werkstatt abgeholt wird? Hintergrund: ich habe bei der Versicherung angegeben, daß nur ich das Fahrzeug fahre, jetzt im Schadenfall schickt die Werkstatt einen Mitarbeiter, der Das Auto abholt und nach der Reparatur wieder zurückbringt (jeweils 80 km).
Was passiert, wenn der Fahrer einen Unfall fabriziert.
Muß ich darauf bestehen, dass er rote Nummernschilder anbringt?
Welchen Rat könnt ihr mir geben?
Danke + Gruß,
Michael
Hallo Michael,
du solltest dir von der Werkstatt bestätigen lassen, das diese eine Absicherung für diesen Bereich hat. Heißt bei uns „KFZ-Handel-Handwerkspolice“. Dort sind Fahrten und auch die Fahrezuge versichert, die sich vorrübergehend im Werkstattbesitz befinden. Versichert ist die Kraftfahreughaftpglicht und die Voll als auch Teilkasko meistens mit Selbstbeteiligungen.
Schäden werden also über diese Versicherung abgewickelt. Grundlegend muß der Abholungsauftrag schriftlich fixiert sein.
Bei Fragen einfach melden.
Gruß
Martin
Hallo Martin,
und Hintergrund der Haftung: Fahrzeuge in Werkstattobhut sind dort solange, wie sie sich aus Gründen der Prüfung, Reparatur etc. im Wirkungskreis der Werkstatt befinden. Sobald das Fahrzeug aber abholbereit vor der Tür steht und der Kunde darüber informiert wurde, ist die Werkstattobhut beendet.
Wobei ich noch der Überlegung bin, ob es nicht eher in der Betriebshaftpflicht über den Baustein: Zusatzhaftpflichtversicherung für das KFz-Gewerbe abgesichert ist. Dort gilt nämlich auch Beschädigung fremder Fahrzeuge wieder eingeschlossen, was somit ja den eigentlichen Ausschluss der Haftpflicht wiederum aushebelt. Und je mehr ich darüber nachdenke, glaube ich, dass die Betriebshaftpflicht dafür zuständig ist. Weil die Werkstattobhut glaub schon den räumlichen Bezug erwartet…
Gruß
Marco
PS, in jedem Fall muss die Werkstatt aber ein Verschulden treffen.
Hallo Marco,
wir versichern dieses Risiko (KH und VK für Fahrzeuge in Werstattobhut) nur im Rahmen der betrieblichen Haftpflicht. Also hast du Recht mit deiner Darstellung. Bei uns heißt das " Sonderbedingungen zur Kraftfahrtversicherung für fas Kraftfahrzeug Handel & Handwerk"
Ist dem Prinzip nach eine Erweiterung der betrieblichen Haftpflicht, da dort die Schäden durch den Betrieb der Fahrzeuge ja ausgeschlossen sind.
Gruß
Martin
Hallo Martin,
wie schon vorher festgestellt… war schwammig hergeleitet 
Aber mich würde mal interessieren, wann dann der Punkt aus KHH für Fahrzeuge in Werkstattobhut greift. Wahrscheinlich, wenn ich die Teile fahrlässig so abstelle, dass jeder die Fahrzeuge beschädigen kann.
Gruß
Marco
Hallo nochmal,
Aber mich würde mal interessieren, wann dann der Punkt aus KHH
für Fahrzeuge in Werkstattobhut greift. Wahrscheinlich, wenn
ich die Teile fahrlässig so abstelle, dass jeder die Fahrzeuge
beschädigen kann.
Beschäftige ich mich mal nächste Woche mit. Muß da nur meine Unterlagen mal zur Hand nehmen.
Gruß
Martin
Hallo Marco,
wie schon vorher festgestellt… war schwammig hergeleitet 
und jetzt wirds noch schöner. Obhut bedeutet nach den Sonderbedingungen…
Obhut bedeutet ein besonders über den bloßen Besitz und die allgemeine Rechtspflichten hinausgehendes Verhältnis, das den Versicherungsnehmer verpflichtet, für die unversehrte Erhaltung fremder Fahrzeuge zu sorgen…
Nu alles klar. Obhut ist also nicht-> ich fahr dein Auto mal in den Schatte!!
Viele Grüße sendet
Martin