Versicherungsschutz mit 85?

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

meine Eltern sind 85 Jahre alt, fahren beide Auto. Bisher gab es schon einige Blechschäden, durch Einparken oder auf den Vordermann auffahren. Bisher konnte man es noch mit Unaufmerksamkeit deklarieren und der Versicherungsschutz war, lt. Versicherungsmann, gewährleistet.

Beide haben jetzt den grauen oder grünen? Star. Tatsache ist, meine Mutter hat sich vor 3 Wochen operieren lassen, die Operation ist nicht gut verlaufen, sie sieht Doppelbilder und ist alle 2 Tage beim Augenarzt, der ihr das Autofahren UNTERSAGT hat.

Dorthin wird sie gefahren von meinem Vater, 85, der auch den Star hat, nur Schleier sieht und sich demnächst auch operieren lassen will.

Mit beiden ist nicht zu reden, daß sie das Autofahren aufgeben sollten.

Meine Mutter fährt also unerlaubt (vergleichbar mit Gipsbein) Auto, mein Vater auch, da diese Erkrankungen und Sehstörungen beim Arzt ja deklariert sind.

Ich bin der Meinung, der Versicherungsschutz ist dann nicht mehr gewährleistet und bei einem Unfall mit Personenschaden verlieren wir Haus und Hof. Ganz zu schweigen, daß sie eine Gefahr für andere darstellen.

Ich möchte beiden beibringen, es auch notfalls anonym anzeigen, daß das so ist, damit sie dann vielleicht das Auto stehen lassen. Denn beide sind nicht einsichtig, welche Gefahr sie darstellen und was auf dem Spiel steht.

Wie sieht das den rechtlich aus? Zahlt die Versicherung dann auch (wenn der Arzt sagt, sie darf nicht fahren?) und bei meinem Vater?

Für schnelle Hilfe wäre ich dankbar, es geht eigentlich um jeden gefährlichen Tag, den beide noch fahren.

Danke im voraus.
Grüße
Karin

Hallo Karin,

wer ohne Fahrerlaubnis fährt handelt vorsätzlich und somit ohne Versicherungsschutz und macht sich strafbar ( § 115 VVG, § 142 StGB) Sollte ein Unfall, bedingt durch die Fahruntüchtigkeit geschehen müssten die Eltern alles aus eigener Tasche bezahlen und würden eine Strafanzeige bekommen.
Versteck die Schlüssel oder zeig sie anonym an, das ist ja zum Schutz Deiner Eltern auch…
Das ist auch im eigenen Interesse, da Du Dich ja auch wegen Mitwisserschaft strafbar machen kannst…
Würd zwar nue zur Anzeige kommen, aber Du kannst es ja zur Not mal als Argument verwenden.

Miriam Funk

Hallo Miriam,

danke für Deine Antwort!

wer ohne Fahrerlaubnis fährt handelt vorsätzlich und somit
ohne Versicherungsschutz und macht sich strafbar ( § 115 VVG,
§ 142 StGB)

Führerschein haben ja beide, seit 55 Jahren.
Das Verbot es Arztes gilt und ich denke 2 Schlaganfälle, Doppelbilder, Sprachstörungen, Gehwagen und einige Sachschadenunfälle reichen aus, um NICHT mehr zu fahren, da es eine Gefährdung darstellt.
Und, da bin ich mir aber nicht sicher, unter Obliegenheitspflicht oder Ausschlüsse fällt (mit Gipsbein darf ich auch nicht fahren).

In der Versicherungsrubrik habe ich Antworten bekommen, daß es erlaubt wäre und die Versicherung auf jeden Fall zahlt, was ich einfach nicht glauben kann.

Selbst Nachbarn haben Angst um ihre Kinder und ich habe letzten Samstag unter Unbekannt die Führerscheinstelle darauf aufmerksam gemacht und gebeten, die Fahrtauglichkeit zu überprüfen. So schlimm es ist, aber etwas anderes blieb mir nicht übrig. Sie würden alles Ersparte verlieren, was eigentlich für die Pflege in einem guten Seniorenheim gedacht ist und würden zum Sozialfall. Das konnte ich nicht zulassen.

Wohl ist mir nicht dabei, aber ich glaube, es war richtig!.

Vielen lieben Dank für Deine Antwort.

KARIN

Hallo Karin,
erst einmal Entschuldigung für meine späte Reaktion.
Wie es mit dem Versicherungsschutz aussieht, kann ich ihnen nicht genau sagen. Jedoch dürfte der von ihnen vermutete FAll der Nichtleistung oder nur Teilleistung eintreten.
Ältere Vekehrsteilnehmer, zumal mit solchen Einschränkungen, können eine erhebliche Gefahr darstellen. Denken sie nur an Geisterfahrer.
Daher mein Rat, wenden sie sich mit ihrem Anliegen an den Polizeikontaktbeamten. Evtl. könnte man eine Verkehrskontrolle zum Anlass nehmen, der zuständigen Führerscheinstelle einen Hinweis zu geben. Diese würde ihre Eltern zu einer Untersuchung auf die Fahrtauglichkeit vorladen. Das wäre ein Weg. Oder aber direkt bei der FS-Stelle anfragen, was man machen kann.
Ich hoffe es kommt zu einem einvernehmlichen Ende. Aber der Mobiltätsverlust ist für alte Menschen oft sehr tragisch.

MfG
Andreas S.

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