Versicherungsschutz ohne Abstempeln?

Hallo zusammen!
Durch eine Nachlässigkeit wurde ein Werkstück falsch bearbeitet und muß neu angefertigt werden.
Der Vorgesetzte verlangt nun, „freiwillig“ dieses Werkstück an einem Samstag neu anzufertigen, ohne jedoch abstempeln zu dürfen. Falls der, den ich hier nicht nennen darf, dazu nicht bereit wäre, „müsse man mal weitersehen“

Meine Fragen dazu wären:

  • Darf der Arbeitgeber dies verlangen? Von Freiwilligkeit des hier nicht genannten kann keine Rede sein
  • Besteht in solchen Fällen überhaupt Versicherungsschutz? Einen Nachweis der Anwesenheit kann der nicht genannte schließlich (durch Anstempeln) nicht erbringen. Wer würde im Falle einer Verletzung/eines Unfalles versicherungstechnisch einspringen?

Über ein paar schnelle Antworten würde ich mich freuen, auch gerne ein Hinweis auf eine entsprechende Gesetzestextpassage.

Vielen Dank!

Es besteht in jedem Falle Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung auch am Wochenende und ohne Nachweis der Arbeitszeit.

Es besteht ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis, die Anweisung des Chefs sind dazu eindeutig.

Ohne Abstempeln bedeutet für ihn nur, dass er keine Überstunden bezahlen will.

Allerdings ist man auch am Wochenende nur bei der Arbeit versichert, freiwilliges Nasebohren in der Pause ist auch dann weiterhin unversichert.

Hallo

Wie bereits vom Vorschreiber gesagt, ist der Versicherungsschutz gegeben. Die Anweisung des AG ist nicht rechtens. Allerdings könnte die Alternative (je nach genauem Sachverhalt) eine Abmahnung des AN sein.

Ob das dann die „bessere“ Sanktion des Fehlverhaltens aus Sicht des AN darstellt, sei dahingestellt.

Gruß,
LeoLo