Hallo zusammen!
Durch eine Nachlässigkeit wurde ein Werkstück falsch bearbeitet und muß neu angefertigt werden.
Der Vorgesetzte verlangt nun, „freiwillig“ dieses Werkstück an einem Samstag neu anzufertigen, ohne jedoch abstempeln zu dürfen. Falls der, den ich hier nicht nennen darf, dazu nicht bereit wäre, „müsse man mal weitersehen“
Meine Fragen dazu wären:
- Darf der Arbeitgeber dies verlangen? Von Freiwilligkeit des hier nicht genannten kann keine Rede sein
- Besteht in solchen Fällen überhaupt Versicherungsschutz? Einen Nachweis der Anwesenheit kann der nicht genannte schließlich (durch Anstempeln) nicht erbringen. Wer würde im Falle einer Verletzung/eines Unfalles versicherungstechnisch einspringen?
Über ein paar schnelle Antworten würde ich mich freuen, auch gerne ein Hinweis auf eine entsprechende Gesetzestextpassage.
Vielen Dank!