Versicherungsschutz ohne Führerschein?

Guten Morgen zusammen,

habe mal eine ungewöhnliche Frage:

Da mir nur noch die praktische Prüfung zum Erlangen meines Motorradführerscheines fehlt (der Winter kam zu früh), habe ich bereits ein Motorrad angeschafft, es angemeldet und mit Vollkasko versichert (ohne Saison-Kennzeichen, sondern ganzjährig). Nun ist mir ein Mallheur passiert und ich habe das Fahrzeug beim Rangieren in der Garage umgeworfen, da ich wohl den Seitenständer nach dem Schieben (!, ohne laufenden Motor, nur Lenkersperre war gelöst) nicht ordentlich „arretiert“ habe. Meiner Meinung nach, sollte diesen kleinen Unfall die Vollkasko abdecken. Kann es mir aber nun passieren, dass die Versicherung sich querstellt, da ich ja eigentlich noch nicht im Besitz der Fahrerlaubnis bin? Bei anderen Forenbeiträgen kann man ja eigentlich nachlesen, dass selbst die Polizei in Fall, dass das Motorrad geschoben wird, nicht von einer „Schwarzfahrt“ ausgeht. Wie sieht das aber die Versicherung? Habe in den Versicherungsbedingungen nur lesen können, dass man einen Schein braucht, wenn das Fahrzeug auf „nicht-privaten“ Straßen führt, um den vollen Versicherungsschutz zu genießen.

Danke für eine Antwort

MfG

Hallo,

man kann auch ein Kfz versichen ohne im Besitz eines Führerscheins zu sein. Man darf dieses Kfz allerdings nicht selbst fahren.

Gruß N.

Stimmt, habe das Motorrad ja auch auf mich zugelassen und versichert.

Gefahren bin ich die Maschine ja nicht wirklich, sondern habe es eben nur rangiert (also Motor aus). Na mal schauen, was die Versicherung dazu sagt.

Danke für die Antwort

Hallo

Man darf dieses Kfz allerdings nicht
selbst fahren.

Doch, aber nicht im öffentlichen Straßenverkehr.
Auf einem abgesperrten Privatgelände ist das Fahren ohne Führerschein erlaubt.

MfG Frank

Hallo Frank,

Hallo

Man darf dieses Kfz allerdings nicht
selbst fahren.

Doch, aber nicht im öffentlichen Straßenverkehr.
Auf einem abgesperrten Privatgelände ist das Fahren ohne
Führerschein erlaubt.

richtig, nur ist dann nicht gewährleistet, dass die Kfz-Vollkasko-Versicherung den Schaden übernimmt.

MfG Frank

Gruß Merger

Bin ich nun in der Beweispflicht? Muss ich also irgendwie nachweisen, dass ich das Fahrzeug nur geschoben habe oder muss die Versicherung mir nachweisen, dass der Motor lief und ich „gefahren“ bin.

Fakt ist, dass ich die Maschine wirklich nur durch Muskelkraft bewegt habe.

Entschuldigt, dass ich wirklich nochmal so haarklein nachfrage, aber bisher habe ich immer Erfahrungen mit Versicherungen gemacht, die sich durch Auslegungsfragen aus der Affäre gezogen haben:

Wird die Versicherung die Reparaturkosten zahlen, wenn ich den wahrheitsgetreuen Hergang schildere? Oder werden sie erfahrungsgemäß ablehnen, da ich keinen Führerschein besitze?

Im Regelfall zahlt ja die Versicherung auch, wenn z.B. meine Freundin (mit der ich einen gemeinsamen Hausstand habe) das Motorrad umgeworfen hätte. Die besitzt ja aber auch keinen Führerschein.

Ein Schadensformular muss wahrheitsgemäß ausgefüllt werden!

Selbstverständlich, alles andere wäre ja auch Betrug. Aber letztendlich beantortet das alles meine Grundfrage nicht:

„Interessiert es die Versicherung, ob ich einen Führerschein habe, wenn mir das Motorrad beim z.B. Schieben umfällt?“