Versicherungsschutz /Rückbau der Vespa-Drosselung

Hallo,
bei meiner Vespa steht die Erstinspektion an. Meine Vertragswerkstatt hat angeboten, in diesem Rahmen die Geschwindigkeitsdrosselung herauszunehmen. Nach deren Aussage ist dies bei erwachsenen Fahrern eine Ordnungswidrigkeit. Meine dringende Frage ist nun: Würde sich der Versicherungsschutz dadurch ändern? Hätte ich z.B. im Falle eines Unfalls eventuell immer Teilschuld? Wer kann mir eine verbindliche Antwort geben? Vielen Dank für die Hilfe. Christine

Guten Tag Christine,
wenn die Drossel entfernt wird, sollte die Vespa beim TÜV, oder DEKRA vorgeführt und der Umbau eingetragen werden.
Das Hauptproblem besteht darin, dass du je nach Klasse einen Führerschein benötigst.
Fahren ohne Führerschein ist eine Straftat.
Herzlichen Gruß
Walter