Versicherungsschutz trotz Kündigung

Hallo Leute.

Vorgeschichte:

Mein Vater ist ende Mai verstorben.
Ich habe die Mietwohnung sowie alle Versicherungen entsprechend gekündigt.

Nach der Kündigungszusage der Wohnung, habe ich jedoch erst letzte Woche einen Termin mit dem Vermieter gehabt, wo er mir mitgeteilt hat, das ich laut Mietvertrag, welcher mir bis gestern nicht vorgelegen hat, zur Renovierung der Wohnung verpflichtet sei.

Nach der Durchsprache des Umpfangs wurde dieses von mir schriftlich Bestätigt.

Nach der Einsicht in den Mietvertrag habe ich festgestellt, das mir die Zusatzklausel, welche besagt, das mein Vater bei Einzug die Wohnung renovieren muß und somit bei Auszug die Wohnung in unrenovierten Zustand abgeben kann, von dem Vermieter verschwiegen wurden.

Hierauf habe ich ein Schreiben, indem ich die Anfechtung der von mir gemachten Erklärung fertig gemacht, welches per Einschreiben an den Vermieter geht.

Weiterhin hatte ich heute einen Termin, wo ich den Vermieter zu dem Sachverhalt befragte und ihm auch mitgeteilt habe, das ich die von mir in der letzten Woche gemachten Zusagen als nichtig erklären und die Erklärung anfechte ( mit Zeugen ).

Der Vermieter besteht jedoch auf die von mir gemachten Zusagen.

Nach Anruf bei meiner Rechtschutzverischerung, wurde mir gesagt, das meine Versicherung nicht die Kosten übernimmt, jedoch die Verischerung meine Vaters die Kosten tragen muß.

Nach meinem Hinweis, das ich die Versicherung ja gekündigt habe,hat man mir gesagt, das die Versicherung, sofern einen Mietrechtschutz einbegriffen war, diese die Kosten übernehmen muß.

In einem weiteren Gespräch habe ich aber erfahren, das die Versicherung ja Rückwirkend zum 28.05.2010 aufgehoben wurde, also ein Tag nach dem Tod meines Vaters.

Muß die Rechtschutzversicherung meines verstorben Vaters, welche ich 4 Tage nach dem Tod mit sofortiger Wirkung gekündigt habe und welche dann eben Rückdatier aufgehoben wurde trotzdem die Kosten übernehmen ?

Vielen Dank im voraus…

Hallo,
ich sehe die Sache so: Der Fall dürfte nicht die Versicherung deines Vsters betreffen, in seinem Mietvertrag ist die Sache mit der Renovierung ja klar zu seinen Gunsten geregelt. Die Frage ist, ob Deine Zusage zur Renovierung rechtlich haltbar ist, und hier ist sehr wohl deine RS-Vers. zuständig.

Vielen Dank für die Info

Die Versicherung meines Vaters wird nicht dafür aufkommen, mit der Begründung, das ich die Versicherung gekündigt habe und das Ereignis danach eingetreten ist.

Meine Versicherung lehnt auch ab, das sie nicht dafür zuständig wäre.

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Ich sehe hier den Fall nicht als betreffend für die Rechtsschutzversicherung sondern eher schwierig für den Fall der unterschriebenen Zusage von Ihnen.

  1. Einfach bei der Rechtsschutzvers. Ihres Vaters anrufen und um Deckung bitten, da noch die Mietsache betreffend. Hier gilt auch rückwirkend Versicherungsschutz.
  2. Falls Sie keine Deckung bekommen, muß der Vermieter erst mal seine Ansprüche bei Ihnen geltend machen, und ob ihm da ein Rechtsstreit vor Gericht viel Aussicht auf Erfolg bringt ist fraglich, zumal im Mietvertrag was anderes steht.
    Also, ganz entspannt zurücklehnen und abwarten.

Hallo und vielen Dank für die Antwort.

Leider habe ich heute morgen schon das erste Schreiben von dem Anwalt des Vermieters bekommen, worin ich Aufgefordert werden der von mir unterschrieben Renovierung nachzukommen in einem Zeitraum von 14 Tagen.

Dann habe ich heute Mittag, also Reaktion auf mein Anfechtungsschreiben, ein Fax bekommen in dem man die Anfechtung als Unwirksam erklärt weil angeblich Nachweislich unter Zeugen, man mich auf die Vertragsbestandteile aus dem Mietvertrag hingewiesen hätte und und und…

Habe jetzt erneut bei meiner Versicherung angefragt weil ich hier ja was Unterschrieben habe und somit einen Vertrag und falscher Annahme geschlossen wurde.

Die Versicherung meines Vater beruft sich auf die von mir getätigte Kündigung und lehnt die Deckeung ab.
Mfg

Die Rückdatierung der Kündigung ist rechtens, da ja Ihr Vater am 27.05. verstorben ist und somit ab 28.05. kein Versicherungsnehmer mehr besteht. Sie treten auch nicht automatisch als Nachfolger einer Rechtsschutzversicherung ein. Falls Ihr Vater eine Witwe hinterläßt, könnte diese die Kündigung anfechten, da Sie hier automatisch Rechtsnachfolger werden könnte! Wenn das auch nichts nützt, dann wäre zu klären ob Schönheitsreparaturen wie Malerarbeiten oder evtl. richtige Renovierungsarbeiten zu machen wären. Vielleicht kann Ihnen der Mieterbund hier helfen!
Scheuen Sie sich aber nicht vor den Kosten eines Rechtsstreits, Grundlage ist erstmal die Höhe des Streitwerts und die Anwaltsgebühren sind eigentlich auch sehr gering, ausserdem kann man alles einen Profi geben und kann Nachts wieder ruhig schlafen.
Ich bin selber Vermieter und habe schon zweimal eine Anwalt eingeschaltet und bereue keinen Cent. Kosten jeweils ca. 80,- - 150,- Euro. Pro Fall mit Gericht. Die Kosten mußte der Schuldige tragen. Ausserdem können Sie darauf pochen, dass der Vermieter Ihren Schock über den Tot Ihres Vater schamlos ausgenutzt hat. Der gesunde Menschenverstand sagt ja schon, das man sowas nicht unterschreiben würde, wenn man wüßte was im Mietvertrag steht.

Viel Erfolg!

Vielen Dank für die Antwort

Mir geht es hier nicht um die paar Euro für die Renovierung, sonder darum das die Vermieterin eine Zusage zur Renovierung bekommen hat, obwohl Sie wuste, das im Mietvertrag drin steht, das die Wohnung unrenoviert hinterlassen werden kann und hat mir wissentlich diese Info vorenthalten.

Zum Glück habe ich den Mietvertrag dann doch noch gefunden und kann das jetzt Nachweisen.

Mfg

Lass dich von deiner Versicherung nicht abwimmeln, es handelt sich eindeutig um eine von Dir gemachte Zusage an den Vermieter und Deine RS-Vers. muss prüfen, ob diese haltbar ist!