Hallo Leute.
Vorgeschichte:
Mein Vater ist ende Mai verstorben.
Ich habe die Mietwohnung sowie alle Versicherungen entsprechend gekündigt.
Nach der Kündigungszusage der Wohnung, habe ich jedoch erst letzte Woche einen Termin mit dem Vermieter gehabt, wo er mir mitgeteilt hat, das ich laut Mietvertrag, welcher mir bis gestern nicht vorgelegen hat, zur Renovierung der Wohnung verpflichtet sei.
Nach der Durchsprache des Umpfangs wurde dieses von mir schriftlich Bestätigt.
Nach der Einsicht in den Mietvertrag habe ich festgestellt, das mir die Zusatzklausel, welche besagt, das mein Vater bei Einzug die Wohnung renovieren muß und somit bei Auszug die Wohnung in unrenovierten Zustand abgeben kann, von dem Vermieter verschwiegen wurden.
Hierauf habe ich ein Schreiben, indem ich die Anfechtung der von mir gemachten Erklärung fertig gemacht, welches per Einschreiben an den Vermieter geht.
Weiterhin hatte ich heute einen Termin, wo ich den Vermieter zu dem Sachverhalt befragte und ihm auch mitgeteilt habe, das ich die von mir in der letzten Woche gemachten Zusagen als nichtig erklären und die Erklärung anfechte ( mit Zeugen ).
Der Vermieter besteht jedoch auf die von mir gemachten Zusagen.
Nach Anruf bei meiner Rechtschutzverischerung, wurde mir gesagt, das meine Versicherung nicht die Kosten übernimmt, jedoch die Verischerung meine Vaters die Kosten tragen muß.
Nach meinem Hinweis, das ich die Versicherung ja gekündigt habe,hat man mir gesagt, das die Versicherung, sofern einen Mietrechtschutz einbegriffen war, diese die Kosten übernehmen muß.
In einem weiteren Gespräch habe ich aber erfahren, das die Versicherung ja Rückwirkend zum 28.05.2010 aufgehoben wurde, also ein Tag nach dem Tod meines Vaters.
Muß die Rechtschutzversicherung meines verstorben Vaters, welche ich 4 Tage nach dem Tod mit sofortiger Wirkung gekündigt habe und welche dann eben Rückdatier aufgehoben wurde trotzdem die Kosten übernehmen ?
Vielen Dank im voraus…