Versicherungsschutz vorhanden?

Hallo,

normal ist Blitzschlag versichert in der Gebäudeversicherung oder Hausratversicherung.
Gilt das auch, wennman an seinem Einfamilienhaus keinen Blitzableiter hat?

Danke!

Gilt das auch, wennman an seinem Einfamilienhaus keinen Blitzableiter hat?

Ja, es sei denn, der Versicherungsvertrag sieht etwas anderes vor. Habe ich aber noch nie gesehen.

Hallo,

man müsste hier zuerst einmal prüfen, ob nach der Landesbauordnung ein Blitzableiter bei einem Einfamilienhaus vorhanden sein muss.
Wenn ja wäre es grob fahrlässig wenn dieser fehlt.

In diesem Fall könnte die Gebäudeversicherung den Schaden ablehnen.
Ausnahme die grobe Fahrlässigkeit ist mitversichert.

Gruß Merger

man müsste hier zuerst einmal prüfen, ob nach der
Landesbauordnung ein Blitzableiter bei einem Einfamilienhaus
vorhanden sein muss.
Wenn ja wäre es grob fahrlässig wenn dieser fehlt.

Diese Behauptung möchte ich anzweifeln.

In diesem Fall könnte die Gebäudeversicherung den Schaden ablehnen.

Auch das bezweifele ich.

Herbeiführung oder Obliegenheit ?!
Vorsicht !

Es gibt einen Unterschied zwischen „grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles“ (z.B. Haus verlassen bei brennenden Kerzen auf dem Adventskranz) und „grob fahrlässiger Verletzung von Obliegenheiten“ (z.B. Kaminwartung nicht eingehalten).

Im beschriebenen Fall wäre zu prüfen, ob

  1. legal kein Blitzschutz besteht
  2. der Versicherungsvertrag den Blitzschutz als Obliegenheit vorsieht und
  3. grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz (Demontage) vorliegt.

Viele Grüße
oscar.

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Hallo Nordlicht,

man müsste hier zuerst einmal prüfen, ob nach der
Landesbauordnung ein Blitzableiter bei einem Einfamilienhaus
vorhanden sein muss.
Wenn ja wäre es grob fahrlässig wenn dieser fehlt.

Diese Behauptung möchte ich anzweifeln.

als ich vor 30 Jahren einen Bauantrag für mein Einfamilienhaus stellte, war ein Blitzableiter eine Forderung der Baubehörde.