Versicherungsschutz vorhanden?

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:
Ich habe von einem Freund ein Auto gekauft, welches noch auf ihn zugelassen ist.
Aufgrund von Arbeit bin ich noch nicht zum Ummelden gekommen.
Jetzt habe ich einen anderen mit eben diesem Auto fahren lassen.
Auf einer 2 spurigen Straße wobei die rechte davon eine Abbieger spur ist, wurde das Fahrzeug vor ihm geschnitten weswegen der Vordermann bremsen musste.
Mein Bekannter bremste zwar doch rutsche er durch die Nasse Fahrban mit ca 20 Km/h trotzdem dem Vordermann hinten drauf.
Am Unfallort wurde kein Schaden festgestellt aber in der Werkstatt wurde nun ein Kosten Voranschlag von 2,000€ gestellt.
Versichert ist das Auto ja noch aber nicht auf mich sondern auf meinem Bekannten von dem ich das Auto ja legal gekauft habe. Versicherungsschutz von Seiten der Versicherung meines bekannten wäre nur gegeben wenn es die Versicherung zulääst oder?

Wenn dem nicht so ist trägt eine normale Haftpflichtversicherung dann so einen Schaden?

habe. Versicherungsschutz von Seiten der Versicherung meines
bekannten wäre nur gegeben wenn es die Versicherung zulääst oder?

Nein, die Haftpölfichtdeckung besteht über die Versicherung des Fahrzeuges.

Wenn dem nicht so ist trägt eine normale Haftpflichtversicherung dann so einen Schaden?

Nein, dafür gibt es die KFZ-Haftpflichtdeckung.

Hallo again,

Also nocheinmal für mich damit ich das verstehe.

Die Versicherung die für das Auto abgeschlossen wurde greift in dem Fall, auch wenn der Fahrer kein Eigentümer ist?
Ich dachte dazu braucht man Beispielsweise eine Versicherung die zulässt das jeder der das 23. Lebensjahr überschritten hat, das Fahrzeug lenken darf. Oder ist dies nur ein irrglaube?

Die Versicherung die für das Auto abgeschlossen wurde greift
in dem Fall, auch wenn der Fahrer kein Eigentümer ist?

Natürlich. Die Versciherung versichert das Auto, nicht den Fahrer.

hat, das Fahrzeug lenken darf. Oder ist dies nur ein irrglaube?

Ja und zwar ein ganz massiver.

Hallo mal wieder,

Ah Moment, nicht das wir jetzt aneinander vorbeireden.
Der Schaden ist am anderen Fahrzeug nicht an meinem. Und der andere möchte von mir als Fahrzeughalter, den Schaden ersetzt haben.

Entschuldigt bitte das ich immer wieder nachfrage aber dafür ist die Platform ja da :wink:

Mit freundlichen Grüßen

Closmann

Hallo Dominic.C,

hier gehen mal wieder ein paar Dinge durcheinander, die es zu unterscheiden gilt.

Aaaalso:
Für den Schaden am gegnerischen Fahrzeug ist eindeutig die Kfz-Haftpflicht des gekauften Autos zuständig.
Sie hat die Haftungsfrage zu prüfen und dann ggf. den Schaden zu regulieren oder gegenüber dem Unfallgegner abzulehnen.
Dies gilt unabhängig davon, WER das eigene Auto gefahren hat; der Gesetzgeber schützt hier zuallererst einmal den Geschädigten und hat dem Versicherer entsprechende Vorgaben gemacht.

Die eigene Privat-Haftpflicht kommt hier nicht in Frage, dem stehen entsprechende Ausschlüsse entgegen (sog. „Benzinklausel“).

Nun zu dem Thema mit dem Fahrerkreis:
Mitunter schränken Versicherer auf Wunsch den Fahrerkreis ein („verspricht“ der Versicherungsnehmer z.B. keine Fahrer unter 23 Jahren fahren zu lassen, wirkt sich das positiv auf sein Beitragsniveau aus).
Wird diese Vereinbarung dann nicht eingehalten, hat der Versicherer je nach vertraglicher Grundlage verschiedene Möglichkeiten (Stichwort: „Vertragsstrafe“, etc.). Von einem Regress gehe ich hier aber einmal nicht aus.

Auf den alten, aber aufgrund der fehlenden Ummeldung noch zuständigen Versicherungsnehmer kommen hier also zunächst einmal unangenehme Folgen zu: Neben der Höherstufung im Schadenfreiheitsrabatt zum 01.01.2011 drohen mitunter deutliche Vertragsstrafen, wenn ein „nicht-erlaubter“ Fahrer das Fahrzeug gefahren hat.
Ich kann mir durchaus vorstellen, dass er darüber nicht begeistert sein wird…

Dennoch das Fazit: Versicherungsschutz besteht über die Kfz-Haftpflicht (wenn auch u.U. mit unangenehmen Konsequenzen)-

Viele Grüße
Loroth

Hallo, nur zur Klarstellung:

Auf den alten, aber aufgrund der fehlenden Ummeldung noch
zuständigen Versicherungsnehmer kommen hier also zunächst
einmal unangenehme Folgen zu: Neben der Höherstufung im
Schadenfreiheitsrabatt zum 01.01.2011 drohen mitunter
deutliche Vertragsstrafen, wenn ein „nicht-erlaubter“ Fahrer
das Fahrzeug gefahren hat.
Ich kann mir durchaus vorstellen, dass er darüber nicht
begeistert sein wird…

nein, das ist kein Problem, da der Vertrag bedingungsgemäß zum Zeitpunkt der Veräußerung auf den Erwerber übergegangen ist.

Wichtig ist nur, dass der VR informiert wird/wurde.

Grüße, M