Versicherungsschutz - Während Freizeit im Betrieb Arbeiten

Moin,

Ich habe vor kurzem Ausgelernt und bin nun gelernter
Industriemechaniker.
Übernommen wurde ich auch und Arbeite d.h. noch im gleichen Betrieb.

Nun zur Frage.
Da ich mein Abschlussprojekt nicht Fertig bekommen habe, möchte mein „alter“ Meister nun, das ich nach der Arbeit noch in die Ausbildungswerkstatt komme und dort dann an dem Projekt weiter Arbeite. In meiner Freizeit versteht sich.

Meine Fragen sind nun:

  1. Muss ich das machen?
  • Es ist ja meine Freizeit, zwingen könnte er mich nicht oder?
  1. Wie ist das mit der Versicherung in der Zeit wo ich dort Arbeiten würde?
  • Da es in meiner Freizeit ist bin ich, so denke ich, nicht über die Firma Versichert. Bei einem Schaden (Person oder Material)müsste ich dann dafür aufkommen, da ich mir ebensowenig vorstellen kann das meine Versicherung dann sagt das die die Kosten übernimmt.

Weiß da einer mehr drüber?..

Würde mich über Antworten freuen

lg
sdmechaniker

Hallo, ich bin natürl. kein Fachmann für arbeits-/versicherungsrechtliche Angelegenheiten, aber ich weiss durch eine Erfahrung, die mein Sohn, nun gelernter Mechatroniker, in seinem 1.Ausbildungsbetrieb gemacht hat, dass ein Chef einen Mitarbeiter nicht zur Arbeit in der Freizeit, für die dann tatsächlich auch kein Versicherungsschutz bestünde, nötigen darf.

Der 1. Ausbildungschef m.S. bestand immer öfter darauf, dass mein Sohn länger arbeitete, ausserhalb der Arbeitszeit und meinte, dass er ihn ansonsten nicht weiter beschäftigen könne. Aus Angst, den Ausbildungsplatz zu verlieren machte mein Sohn das auch.- Das nutzte aber alles nichts, er bekam die Kündigung im 2.Ausbildungsjahr wg. betriebl.Angelegenheiten (Konkurs). Die Sache landete bei der Handwerksinnung. Da mein Sohn die Mehrarbeit in der Freizeit beweisen konnte, musste sein Chef ihm die ganzen Zeiten noch nachzahlen.

In Ihrem Fall liegen die Dinge aber wie ich denke insoweit anders, dass Sie ein Anfertigungsteil, das wahrscheinlich für die praktische Prüfung relevant war, nicht in einem gewissen Zeitrahmen zu Ende fertigen konnten und der Betrieb sie trotzdem übernommen hat. Da sehe ich eine gewisse Kulanz von seiner Seite aus.- Natürlich könnten Sie auf Ihr Recht pochen, aber ob das so gut wäre? Vielleicht können Sie sich mit Ihrem Chef einigen, dass er Ihnen etwas Schriftliches gibt, dass Sie für evtl. (Material)schäden die bei Ihrer Arbeit auftreten könnten, nicht haftbar gemacht werden. Man muss ja auch nicht vom Schlimmsten ausgehen und es geht auch nichts über ein gutes Arbeitsverhältnis.

Ich hoffe, Ihnen etwas geholfen zu haben.- Mfg Lunadora

Zuerst möchte ich mich für die Antwort bedanken :wink:.

Nur… Hmm…
Bei meiner Prüfung ging es um eine Instandsetzung einer Säulenbohmaschine. Die Fertigstellung wurde immer wieder behindert, weil der Meister meinte, das immer mehr an der Maschine gemacht werden müsse. Dinge, die überhaupt nicht mit in meine Prüfung reingespielt haben und hätten.

Ich solle NUR das Vorschubgetriebe Instandsetzen. Mein mit Azubi welcher auch an dem Projekt gearbeitet hat, sollte das Hauptgetriebe Instandsetzen. Da er nun Krank wurde meinte der Meister ich solle das dann gleich mit machen. Dafür war aber kaum noch Zeit.

Mein mit Azubi hat sich dann für die Prüfung nur etwas ausgedacht was ja auch geklappt hat.

MfG
sdmechaniker