Versicherungsschutz während Mittagspause

Hallo,

wer kann mir einen Tipp geben, wie es mit dem Versicherungsschutz für Arbeitnehmer während der Mittagspause aussieht.

Folgender Sachverhalt liegt vor: In unserer Mittagspause gehen momentan einige unserer Kolleginnen ins ca. 500 m entfernte Freibad und schwimmen ein paar Bahnen.

Sind sie dabei über den Arbeitgeber versichert oder während ihrer Mittagspause eigenversichert? Wäre der Chef berechtigt, den Kolleginnen das Schwimmen in der Mittagspause zu verbieten?

Danke schon mal.
Karina

Hallo Karina,

Folgender Sachverhalt liegt vor: In unserer Mittagspause gehen
momentan einige unserer Kolleginnen ins ca. 500 m entfernte
Freibad und schwimmen ein paar Bahnen.

Sind sie dabei über den Arbeitgeber versichert oder während
ihrer Mittagspause eigenversichert?

Mittagspause ist immer so ne schwierige Angelegenheit. Aber Schwimmen im Schwimmbad fällt - da bin ich mir ziemlich sicher - nicht unter die Definition

„(1) Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz … begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit).“ *

zu betonen ist hier besonders das Wort „infolge“. Also ein Bademeister im Schwimmbad würde dort wohl berechtigte Ansprüche haben, aber nicht die Kollegen, die in ihrer Pause da hin gehen.
Und insofern sie nicht privat unfallversichert sind, wären sie gar nicht versichert in solchen Situationen.

Wäre der Chef berechtigt,
den Kolleginnen das Schwimmen in der Mittagspause zu
verbieten?

Nein. In der Mittagspause wird man ja nicht bezahlt. Er könnte z.B. bestimmen, dass man sich in der Mittagspause nicht in den Büroräumen aufzuhalten hat (ist ja „sein“ Büro), aber ob die Kollegen nun in die Kantine gehen oder ins Schwimmbad, das kann er nicht bestimmen.

Die Fragen wären übrigens besser im Brett „Arbeitsrecht“ aufgehoben gewesen.

MfG

* http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__8.html

Hallo!
Ich bin mir da ein wenig unschlüssig, was den WEG von/zur Arbeit während der Mittagspause anbelangt.
Denn es gibt ja auch die -versicherten- Wegeunfälle, von zu Hause zur Arbeit und zurück…
Ich denke, die Berufsgenossenschaften erteilen da kompetent Auskunft :wink:
MfG, Jogi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Karina,

Sind sie dabei über den Arbeitgeber versichert oder während
ihrer Mittagspause eigenversichert?

mit ziemlicher Sicherjheit sind sie nicht über den AG versichert. Das ist selbst beim Weg zur betriebsinternen Kantine meist nicht der Fall.

Wäre der Chef berechtigt,
den Kolleginnen das Schwimmen in der Mittagspause zu
verbieten?

Nein, das ist deren höchst privates Vergnügen und wenn sie die Pause nicht überschreiten oder sonstwie etwas tun, was dem Tarifvertrag zuwiderläuft, kann der Chef das nicht verbieten.

Gandalf

Hallo Karina,

in dieser Mittagspause sind sie nicht versichert. Die Berufsgenossenschaft leistet lediglich bei Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen die sich während der Arbeit und auf dem DIREKTEN Hin- und Rückweg ereignen. Das Verbringen der Pausenzeit im Schwimmbad ist somit nicht versichert und wäre sofern ein Unfall passieren würde, rein über die private Unfallversicherung gedeckt.
Viele Grüsse