Ich bin gerade dabei mich online zu immatrikulieren und muss meinen Versicherungsstatus angeben.
Ich bin bei meinen Eltern bei einer betrieblichen Krankenkasse mitversichert und habe nun die Auswahlmöglichkeiten „befreit“, „dauerbefreit“ und „versicherungspflichtig“.
Was muss ich hier angeben?
Vielen lieben Dank im Voraus!!
In Deutschland gilt laut dem 5. Sozialgesetzbuch für alle eingeschriebenen Studenten die Versicherungspflicht in einer Krankenversicherung. Dementsprechend muss mit der Immatrikulation eine entsprechende Bescheinigung der Krankenkasse bei der Hochschule eingereicht werden.
Hallo, die richtige Angabe ist „versicherungspflichtig“. Befreien könnten Sie sich nur wenn Sie aktuell privat krankenversichert wären. Viel Erfolg im Studium! Viele Grüße Matthias Patzak, Freiburg
Es tut mir Leid, aber ich weiß das nicht.
Ruf einfach bei der Kasse an.
Viele Grüße und viel Spaß beim Studium.
Julius Jordan
also, da du ja verischert bist, würde ich denken „versicherungspflichtig“, aber das ist nur geraten. sorry, dass ich dir da nicht viel weiterhelfen kann…
versicherungspflichtig. Du musst versicherungspflichtig angeben
Viele Grüße
Ich vermute mal befreit, wäre für mich die einzigste logische Erklärung. Dauerhaft befreit isd och für immer und ob Sie schon mal ne Ausbildung vorher hatten oder Berufsbegleitend studieren.
Sorry, aber wir sin Anlageberater
Versicherungspflichtig ist korrekt.
MfG
F.-W. Hollmann-Raabe
Hallo,
den Status- Check macht die Krankenkasse. Ein kleiner Job und „optieren“ und es kann sich alles ändern- und das kann gut sein (Versicherungspflicht). Anwartschaftszeiten können anlaufen, die Versicherungsgrundlage für das Riestern kann geschaffen werden.
Will sagen: u.U. kann man das auch pos. beeinflussen.
Die Frage ist auch, was man will.
Alles Gute.
kann ich nicht helfen. Sorry Gruss Mario
Hallo,
das ist versicherungspflichtig,
viele Grüße
Andreas
Da muss ich leider auch passen. Als Student haben Sie die Möglichkeit sich in den ersten 3 Monaten ihres Studiums privat zu versichern, ansonsten sind sie in der gesetzlichen. Wenn Sie unter 25 Jahren sind können Sie in der Regel mit den Eltern mitversichert werden (solange diese Kindergeld für Sie bekommen). Der einfachste Weg für eine sinnvolle Antwort: rufen Sie bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse an. Diese beraten normalerweise gerne und gut.
versicherungspflichtig
Du hast die Wahl.
Du kannst dich vonn der Krankenversicherungspflicht als Student innerhalb der ersten drei Monate befreien lassen (befreit).
Oder du bleibst weiterhin über deine Eltern in der Gesetzlichen. In dem Fall kreuzt du versicherungspflichtig an.
Meines Erachtens „versicherungspflichtig“