Liebe Experten,
ich habe nur eine ganz kurze frage:
ist die Versicherungssteuer 16% in ihrer höhe ein zufall o. kann ich diese als unternehmer voll als vorsteuer abziehen?
vielen lieben dank im voraus
nicole
Liebe Experten,
ich habe nur eine ganz kurze frage:
ist die Versicherungssteuer 16% in ihrer höhe ein zufall o. kann ich diese als unternehmer voll als vorsteuer abziehen?
vielen lieben dank im voraus
nicole
Hallo Nicole,
die Höhe ist „fast“ Zufall: „Fast“ bedeutet, dass es sich nicht um abziehbare Vorsteuer handelt, obwohl der Satz fiskalpolitisch an den USt-Satz angelehnt ist und sich in der zurückliegenden Zeit stets in dessen Nähe bewegt hat.
Aber anrechenbare Vorsteuer ist immer und ausschließlich Umsatzsteuer. Wenn sie mit dem historischen Begriff „Mehrwertsteuer“ bezeichnet wird, ist dies unschädlich, aber jede andere Steuerart ist nicht als Vorsteuer abziehbar.
Schöne Grüße
MM