Versicherungssteuerpflicht im EU-Wirtschaftsraum

Hallo, besteht Versicherungssteuerpflicht wenn der gewöhnliche Aufenthalt im EU-Ausland (Spanien) liegt? Nach dem EuGH RS C-243/11 ist der EWR-Staat für die Besteuerung der Beiträge zuständig, weil zum Zeitpunkt der Beitragszahlung der gewöhnlichen Aufenthalt ein EWR-Staat liegt.
Wer kann eine Aussage treffen

Hallo,
so per Exempel bei einem deutschen Versicherungsunternehmen ein Vertrag besteht - und der Vertragspartner (Versicherungsnehmer) seinen ständigen Aufenthaltsort in das EU-Ausland (z.B. Spanien) verlegt;- das Versicherungsunternehmen (VU) davon Kenntnis erlangt - wäre das VU verpflichtet, entsprechend den Regelungen des Aufenthaltslandes (also z.B. Spanien) Versicherungssteuer abzuführen. Das VU hat auch die Möglichkeit, die anfallende Steuer beim Versicherungsnehmer einzufordern.

Gruß
J.K.

Servus,

einen Überblick zur Besteuerung von Versicherungen in Europa gibt es hier - Spanien suchst Du bitte selber heraus:

https://www.insuranceeurope.eu/sites/default/files/attachments/Indirect%20Taxation%202016.pdf

Schöne Grüße

MM