Hallo an alle,
als Angestellter im Öffentlichen Dienst kann man doch Versicherungen zu einem günstigeren Tarif abschliessen.
Jetzt die Frage: wenn der Versicherungsnehmer aus dem Öffentlichen Dienst ausscheidet und wieder in der Privatwirtschaft arbeitet, ist er dann verpflichtet, dies der Versicherung mitzuteilen? Das würde ja eine Umgruppierung in die „Normal“-Tarife nach sich ziehen und auch eine Beitragserhöhung.
Vielen Dank für jede Antwort
Dagmar
Jetzt die Frage: wenn der Versicherungsnehmer aus dem
Öffentlichen Dienst ausscheidet und wieder in der
Privatwirtschaft arbeitet, ist er dann verpflichtet, dies der
Versicherung mitzuteilen?
Das wird die Versicherung so in den Vertrag geschrieben haben.
Das würde ja eine Umgruppierung in
die „Normal“-Tarife nach sich ziehen und auch eine Beitragserhöhung.
Der Beitrag wird nicht erhöht, ein berufsgruppenspezifischer Rabatt fällt weg. Dieser Umstand ist für das Sonderkündigungsrecht von Bedeutung.
Jetzt die Frage: wenn der Versicherungsnehmer aus dem
Öffentlichen Dienst ausscheidet und wieder in der
Privatwirtschaft arbeitet, ist er dann verpflichtet, dies der
Versicherung mitzuteilen?
Das wird die Versicherung so in den Vertrag geschrieben haben.
Das heisst also, erst einmal AGB genau durchforsten?!
Das würde ja eine Umgruppierung in
die „Normal“-Tarife nach sich ziehen und auch eine Beitragserhöhung.
Der Beitrag wird nicht erhöht, ein berufsgruppenspezifischer
Rabatt fällt weg. Dieser Umstand ist für das
Sonderkündigungsrecht von Bedeutung.
Darf ich das so interpretieren, dass man durch den Umstand des Ausstieg aus dem öffentlichen Dienst ein Sonderkündigungsrecht hat?
Der Beitrag wird nicht erhöht, ein berufsgruppenspezifischer
Rabatt fällt weg. Dieser Umstand ist für das
Sonderkündigungsrecht von Bedeutung.
Darf ich das so interpretieren, dass man durch den Umstand des
Ausstieg aus dem öffentlichen Dienst ein Sonderkündigungsrecht
hat?
Nein, das sollte so interpretiert werden:
Wird der Beitrag erhöht, hast Du ein Sonderkündigungsrecht. Wechselst Du den Beruf, kann die Versicherung nix dafür und Dein Rabatt fällt weg (kein Sonderkündigungsrecht).
Ok, vielen Dank für die Hilfe!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Das heisst also, erst einmal AGB genau durchforsten?!
Wo das bei Dir steht, weiß ich nicht. Bei meiner Gesellschaft steht es direkt im Versicherungsschein.
Darf ich das so interpretieren, dass man durch den Umstand des
Ausstieg aus dem öffentlichen Dienst ein Sonderkündigungsrecht hat?
Eben gerade nicht, da nicht der Beitrag erhöht wird, sondern die Voraussetzung für einen Rabatt entfällt.