Hallo,
zahlt eigentlich die Gebäudeversicherung des Vermieters bei einem Leitungswasserschaden durch ein defektes Rohr in der Wand allgemein auch Schäden am vom Mieter eingebauten und mit dem Gebäude fest verbundenen gefliessten Fussfussboden der erst bei der Schadensreparatur entsteht (Estrichtrocknung) oder nur wenn dies ausdrücklich mitversichtert ist?
Grüsse, Susi
Hallo,
Hallo,
zahlt eigentlich die Gebäudeversicherung des Vermieters bei
einem Leitungswasserschaden durch ein defektes Rohr in der
Wand allgemein auch Schäden am vom Mieter eingebauten und mit
dem Gebäude fest verbundenen gefliessten Fussfussboden.
Alle durch den Leitungswasserschaden entstandene Schäden an dem Gebäude werden gezahlt.
der
erst bei der Schadensreparatur entsteht (Estrichtrocknung)
Also ein Schaden der nachträglich entstanden ist ?
Wie wurde dieser Schaden verursacht und durch wen ?
Gruß Merger
Hallo,
zahlt eigentlich die Gebäudeversicherung des Vermieters bei
einem Leitungswasserschaden durch ein defektes Rohr in der
Wand allgemein auch Schäden am vom Mieter eingebauten und mit
es ist nicht ganz unwichtig, wem der Fußboden nun gehört und wer „dafür die Gefahr trägt“.
erst bei der Schadensreparatur entsteht (Estrichtrocknung) oder nur wenn dies ausdrücklich mitversichtert ist?
Wenn der Vermieter einen versicherten Schaden hat beseitigen lassen und dabei Schäden entstehen, sollte der Vermieter bzw. seine Versicherung dafür aufkommen. Es könnte aber auch sein, dass dies ein Haftpflichtfall für den ausführenden Handwerker ist.
Ich würde den Fall mit der eigenen Hausratversicherung besprechen und dort Rat einholen.
Gruß
Nordlicht
Hallo,
um die Estrichtrocknung durchführen zu können mußten in den Fussboden in symetrischem Muster ca. 7 cm grosse Löcher gebohrt werden,
durch die vom Mieter abgebrachten Fliessen.
Der will die Reparatur mit einem wohl weit verbreiteten Reparatursystem durch Verschliessen der Löchter mit kleinen runden Reparaturfliesschen nicht hinnehmen sondern einen komplett neuen Fussboden haben.
Grüsse, Susi
Hallo,
Hallo,
um die Estrichtrocknung durchführen zu können mußten in den
Fussboden in symetrischem Muster ca. 7 cm grosse Löcher
gebohrt werden,
durch die vom Mieter abgebrachten Fliessen.
Der will die Reparatur mit einem wohl weit verbreiteten
Reparatursystem durch Verschliessen der Löchter mit kleinen
runden Reparaturfliesschen nicht hinnehmen sondern einen
komplett neuen Fussboden haben.
Auf einen komplett neuen Fussboden besteht kein Anspruch,
sondern nur auf den ursächlichen Schaden.
Aber man kann ja den Rest auf eigene Kosten beheben.
Grüsse, Susi
Gruß Merger
Weil dieser vermutlich nicht vollständig beschädigt wurde.
Beispiel:
Leitungswasserschaden im Fußboden des Erdgeschoss.
im kompletten Erdgeschoss befinden sich in allen Räumen die gleichen Fließen. Wohnzimmer hat 40 qm.
Bei dem Leitungswasserschaden wurden 15 qm Fließen im Wohnzimmer beschädigt, dann wird natürlich nur dieser Schaden behoben.
Gruß Merger
Hallo Merger,
klar,
aber das hatte ich nicht angefragt!
Grüsse, Susi
Hallo Susi,
und um was ging es dir sonst bei deiner letzten Frage ?
Gruß Merger
Hallo Merger,
ob unter den genannten Umständen meine Gebäudeversicherung für den Fliessenschaden meines Mieters aufkommt
und diesem einen neu gefliesstet Fussboden bzw. Schadenersatz darauf zusteht.
Grüsse, Susi
Hallo Susi,
stellen wir uns doch einmal die Frage:
Was passiert wenn der Mieter auszieht ?
Muss er dann die Bodenfließen raushauen und mitnehmen,
oder sollte man nicht davon ausgehen, dass diese Fließen in das Eigentum des Vermieters übergegangen sind ?
Normalerweise renoviert ein Mieter eine Wohnung und bekommt dafür für ein paar Jahre einen Nachlass an der Miete.
Da die Bodenfließen Bestandteil des Gebäudes sind, werden diese Schäden von den meisten Versicherer auch bezahlt, allerdings wie zuvor geschrieben - nur der tatsächliche Schaden.
Gruß Merger
Hallo Merger,
ist das anders wenn es sich um Gewerberäume handelt?
Grusse Susi
Hallo Susi,
Was steht denn dazu in dem Mitvertrag ?
Muss der Mieter beim Auszug die Fließen mitnehmen ?
Gruß Merger
Hallo Merger,
soweit ich mich erinnere muss er beim Auszug die Räume in dem Zustand zurückgeben in dem er sie übernommen hat.
Mir ist aber unklar was das mit dem Schaden zu tun hat?
Grüsse, Susi