Liebe/-r Experte/-in,
bei der Überprüfung meiner bestehenden Wohngebäudevers. habe ich festgestellt, dass hinsichtlich Wasser-Zu-und Ableitungen folgende Regelung gilt:
-versichert ist: 1.)Zu-und Ableitung innerhalb des Gebäudes; 2.)außerhalb des Gebäudes,aber innerhalb des Grundstücks nur die Wasser-Zuleitung
-nicht versichert ist: 1.)Wasser-Ableitungsrohre innerhalb des Grundstücks; 2.) Wasser-Zu-und Ableitungsrohre außerhalb des Grundstücks.
Kann man z.B. die Wasser-Ableitungsrohre innerhalb des Grundstücks extra versichern?
Ist der Grundstückseigentümer verantwortlich für Schäden der Zu- und Ableitungen außerhalb des Grundstückes? Trägt der Grundstücksbesitzer diese Gefahr und sollte man diese zusätzlich versichern?
Grüsse
Rüdiger
Hallo, welche Gefahr soll denn von den Ableitungen ausgehen? Das schlimmste wäre eine Zerstörung! Innerhalb des Hauses ist der Inhalt eines Abflussrohres sicherlich ein Problem, aber auf dem Grundstück? Stinkt höchstens, aber mehr dürfte nicht passieren. So eine Versicherung wäre nach meiner Meinung nicht sinnvoll.
Hallo,
ich denke da weniger an den Geruch, sondern daran dass man einen Graben ausheben muss und eventuell die gesamte Ablaufleitung austauschen muss.
Und ist der Grundstückseigentuümer auch für die Zu- und Ableitung außerhalb seines Grundstücks (bis zur Hauptleitung) verantwortlich?
Grüsse
Rüdiger
ok, da kommt es natürlich auf die Grundstücksgröße an. Grundsätzlich kann man sowas bis zur Grundstücksgrenze versichern. Aber ob dann Schachten und komplett austauschen versichert ist, liegt an den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Hier einfach mal direkt bei der Versicherung nachfragen. Bezüglich der Verantwortung außerhalb des GS kann ich leider keine Rechtskauskunft geben.
HAllo,
dass sind genau die wichtigen kleinen Details einer Wohngebäude oder Leitungswasser-Versicherung. Nicht der Preis entscheidet sondern wichtig ist was die Versicherung überhaupt versichert.
Für einen objektiven Vergleich empfehle ich dir die Finanztest bzw. den Download auf www.test.de.
Aber eben auch spezielle Leitungswasser-Versicherungen anschauen.
Versicherungsverträge sind immer an den Versicherungsort gebunden. Entscheidend ist, wie bereits gesagt, welche Sonderleistungen bringt die Versicherung.
Zur Frage der Haftung kann ich leider keine Aussage geben.
Gruß Mario
die ableitungsrohre ausserhalb deines grundstückes gehören zur stadt, die haftet dann. wenn sie in andere gebäude übergehen sind sie in dem fall deren zuleitungsrohre und diese müssen dann haften. wenn du ableitungsrohre auf deinem grundstück extra abgesichert haben willst musst den versicherer anfragen ob er dies mit aufschlag zulässt
Hallo Rüdiger,
leider ist heute Wohngebäudeversicherung nicht gleich Wohngebäudeversicherung und mit Ihr ist noch lange nicht alles versichert. Das Zauberwort heißt hier Bedingungen.
In der heutigen Zeit zählt nur noch der Preis. Unsere Geiz ist Geil Mentalität trägt dazu bei, dass sich Hauseigentümer in einer irrtümlichen Sicherheit wiegen.
Zu deinem Fall mit den Zu- und Ableitungsrohren auf und aussserhalb des Grundstückes ist es ähnlich. Wie du schon selber in deiner Frage ausdrückst, ist alles versicherbar, aber halt nicht Inhalt eines WoG Vertrages beim billigen Jacob.
Für Rohrbrüche auf deinem Grundstück bist du immer verantwortlich^, für deinen Hausanschluß ebenfalls.