aufgrund eines todesfalles wurde ein nagelneues auto in der familie vererbt.
das fahrzeug ist derzeit noch angemeldet,aber mit versicherungsvermerk das nur ein fahrer,(der verstorbene)das auto bewegt.das auto soll aber nun von süden(heimat des verstorbenen) nach norden gefahren werden,um es dort sofort umzumelden, darf man das denn nun einfach so trotz vermerk oder muss man sich extra kurzzeitkennzeichen besorgen?
Ich hatte mal wegen so einer Nutzereinschränkung meinen Versicherungs-Onkel befragt,
der sagte, in Notfällen kann man da Ausnahmen machen.
Aber ohne das Kleingedruckte zu lesen, besteht da immer ein gewisses Restrisiko.
Im Prinzip kannst Du aber bei der Versicherungsgesellschaft anrufen, und telefonisch die Klausel aufheben.
Oder einfach mal um Rat fragen.
Hallo,
zum Ummelden braucht man das Auto nicht unbedingt vor Ort haben, es genügen die Schilder und die Papiere (nebst den Selbstveständlichkeiten wie Versicherungsbescheinigung, Ausweis).
Da man sowieso eine Versicherung braucht (und es womöglich dort noch andere Versicherungen zu kündigen gibt), wäre es aber wirklich das sinnvollste kurz dort vorzusprechen und den Vertrag sofort zu ändern.
ich werde also mal versuchen die Klausel ändern zu lassen.
sollte das nicht klappen werde ich mir also doch kurzzeitkennzeichen besorgen,da ich mich ja bereits im süden befinde.wäre ganz schön aufwendig erstmal mit schildern nach Norden,ummelden und wieder nach süden um das auto abzuholen.