Versicherungswechsel ?

hi,

Ich wurde damals beim Eintritt in meiner Firma in die IKK eingeordnet und angemeldet,was auch recht gut ging bisher.
Nun hatte ich einmal kräftig stress mit denen und ausserdem finde ich die Beträge auch nicht unter den ersten 50 meiner Hitliste.

Fakt ist das ich nun gerne zur BKK wechseln würde.

Fragen :

  • Wie mach ich das ? Muss ich auch in der Firma das anmelden , sciherlich das der Beitrag gleich vom gehalt abgeht.
  • Wie sehen die erfahrungen aus ? Schlecht / gute ?
  • Leistungen haben die IKK und BKK ja soweit ich gesehen habe,kaum gravierende.

Gibt es noch andere wichtige sachen zu beachten ?

Chrisi

Hi, kannst ohne große Probleme immer zum Ende des nächsten Monats wechseln, Leistungen sind fast identisch, nur die BKK n legen das Sozialgesetzbuch teilweise günstiger gegenüber den Versicherten aus, das ist der kleine Unterschied, und außer in der DAK sind sie dort freundlicher und zuvorkommender und du kannst im Jahr viel Geld sparen. Sagst deinem Arbeitgeber, daß du ab dann und dann dort versichert sein möchtest, aus und vorbei.
Viel weniger Stress wünsch ich dir in der BKK .( hier kommen gleich Gegenargumente , oh oh ?)
Tschüß

Sagst deinem Arbeitgeber, daß
du ab dann und dann dort versichert sein möchtest, aus und
vorbei.

Hi,

Wenn ich ihm sage das ich da gern versichert sein würde,meldet er mich dann dort an ???
Oder kann ich ihm (personalbüro) das etwas erleichtern,in dem ich ihm irgendwelche unterlagen mitbringe ?
Wenn ich mich dort so anmelde,buchen die den beitrag ja vom Konto ab. Ist ja ansich ne schöne sache,aber dann buchen ja zwei KKV bei mir ab.

Chrisi

Sagst deinem Arbeitgeber, daß
du ab dann und dann dort versichert sein möchtest, aus und
vorbei.

Das ist richtig. Aber ein Wechsel, ist für den Fall, daß der Fragesteller nicht freiweillig versichert ist, nur zum Jahresende und das mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten möglich. Wenn er zum 1.1.02 wechseln will, sollte er also spätestens bis zum 30.9.01 kündigen!

Wenn ich ihm sage das ich da gern versichert sein würde,meldet
er mich dann dort an ???

Natürlich meldet er Dich dort an, nachdem er Dich vorher bei der IKK abgemeldet hat. Du brauchst ihm nichts weiter mitbringen, vielleicht abgesehen von der Anschrift und Tel.nr. Deiner gewählten BKK. Das würde ihm helfen, den Beitragssatz ggf. herauszufinden. Ansonsten hat er ja alle notwendigen Angaben von Dir.
MfG

Hi, es kann jeder mittlerweile zum Ende de übernächsten Monats wechseln, das ist neu, gerade vor n paar Wochen durch n Bundestag,
Tschüß

Hallo,

zunächst kommt es darauf an, wie Du z.Zt. versichert
bist.
Bist Du pflichtversichert, d.h. mtl. unter 6525,00 DM,
dann hast Du in diesem Jahr schlechte Karten.
Wenn Du z.B. sofort kündigst, endet Deine IKK-Mitgliedschaft
aufgrund der neuen Rechtsprechnung erst zum 28.02.2002.
Du kannst ab 1.3.2002 in jeder Gesetzliche Kasse wechseln,
die sich geöffnet hat.
Bist Du dagegen freiwillig in der IKK versichert, also
mtl. über 6525,00 DM und kündigst sofort (August), dann
endet Deine Mitgliedschaft zum 31.10.2001.
Deinem Arbeitgeber und Deiner neuen Krankenkasse musst
Du in ersterem Falle eine Bestätigung über das Ende
der Mitgliedschaft von der IKK vorlegen - nur dann kann
ein Wechsel erfolgen
Im zweiten Falle genügt eigentlich nur die Info an Deinen
Arbeitgeber wo er dich ab 1.11.2001 anmelden soll.
Einfacher wäre aber in diesem Falle ihm schon die Mitglieds-
bescheinigung der neuen Kasse vorzulegen.

Gruss

Günter

Hi, es kann jeder mittlerweile zum Ende de übernächsten Monats
wechseln, das ist neu …

Das wußte ich tatsächlich nicht! Danke. MfG