Versicherungswechsel

Hallo und eine Frage
Man kann ja aufgrund eines Versicherungschecks (z.B durch die Bank) eine neue Versicherung abschließen weil die günstiger ist. Wegen der langen Kündigungsfrist der alten Versicherung kommt zum Beispiel der Versicherungsschein für die neue Versicherung erst 10 Monate später. Dabei stellt man fest, dass diese neue Versicherung inzwischen ohne Vorwarnung,ihre Beiträge erhöht hat und jetzt exakt so viel kostet wie die alte Versicherung. Kann man dann den Abschluss rückgängig machen, wenn der Versicherungsschutz erst am 1. Oktober wirksam wird? Es kommt dabei nicht auf die paar Euro an, aber man fühlt sich doch sehr
verar…t
Danke für die Antwort
Günter

Hallo,
ja man kann widerrufen und Du mußt bei Antragsstellung auch darauf hingewiesen werden: Widerrufsrecht
Ich kann meine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne
Angabe von Gründen in Textform (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail)
widerrufen. Die Frist beginnt, wenn mir der Versicherungsschein, die
Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die weiteren Informationen nach § 7 Abs.1 und 2 VVG und diese Belehrung in Textform zugegangen sind.

dass diese neue Versicherung inzwischen ohne Vorwarnung,ihre
Beiträge erhöht hat und jetzt exakt so viel kostet wie die
alte Versicherung.

Bist Du Dir sicher? Ganz ohne Vorwarnung? Üblicherweise wird darauf hingewiesen, dass es zu Veränderungen kommen kann, teilweise kommen wird. In der Haftpflicht z.B. können das die „normalen“ Beitragsanpassungen sein, die für den Vertrag wirksam werden, in der Gebäudeversicherung z.B. die neuen Indexwerte usw. etc.

Viele Grüße
Andreas

Hallo Andreas
Vielen Dank für die umfassende Antwort
Gruß Günter

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