Hallo zusammen,
ich habe ein großes Problem: ich habe mir ein neues Auto gekauft und mein altes verkauft. Logischerweise habe ich verschiedene Versicherungen zu Rate gezogen und mich für eine günstigere entschieden als die, bei der ich jetzt bin.
Ich habe das meinem Versicherungsagenten mitgeteilt, und er hat mich noch schriftlich zu überreden versucht, dass ich bei ihm bleibe.
Nun habe ich das Auto auf die neue Versicherung zugelassen und habe meine Kündigung bei meiner alten (wegen dem Autoverkauf) per E-Mail angekündigt. Nun bekomme ich heute eine Mail, dass das nich rechtswirksam ist und ich bei ihm bleiben MUSS weil ich nur zum 30.11 wechseln kann.
Stimmt das? Ich war mir zu 100% sicher dass ich bei Fahrzeugwechsel auch Versicherung wechseln kann? Bzw. er hätte mir das ja auch früher sagen können und mich nicht versuchen umzustimmen.
Was meint ihr?
Vielen Dank für die Hilfe
Hias
Kein Problem
Hallo!
Mit der Abmeldung des „alten“ Wagens biste alle Sorgen los. Die Zulassungsstelle meldet der Versicherung, dass das Auto abgemeldet is u damit is der Versicherungsvertrag auch erledigt.
Zu einem bestehenden Versicherungsvertag (ohne Fahrzeugwechsel bzw einfacher Abmeldung des Fzgs.) is allerdings noch zu sagen, dass eine Kündigung, wenn, dann nur zu 31.12. des Jahres möglich is, sie muss aber bis spätestens 30.11. des Jahres bei der Versicherung sein. Von da her hat dir deine „alte“ Versicherung einfach nur Mist erzählt, der vorne u hinten nich stimmt…
Das Einzige negative, was dir jetz noch passieren kann, is, dass deine alte Versicherung sich weigert, der neuen die Daten u deine SF-Klasse zu geben. Aber irgendwann geben die auch nach…
Gruss
Mutschy
Hallo,
beim Fahrzeugwechsel hast Du ein Sonderkündigungsrecht.
Bei Deiner neuen Versicherung gibst Du die Vertragsnummer mit an. Die wird anhand der Nummer bei der alten Versicherung den Schadenfreiheitsrabatt abfragen. Gleichzeitig wird die Fahrgestellnummer mit übertragen. Somit ist belegt, dass nicht das selbe Fzg. wieder zugelassen wurde. Dadurch wird der SFR zur neuen Gesellschaft übertragen und alles wird gut.
Da dieser Vorgang bei jeder Versicherung tagtäglich zigfach erledigt wird, denke ich, dass es nur ein Mitteilungsfehler war.
Beste Grüße
Guido
Hallo,
danke erstmal für die Antworten!
Da dieser Vorgang bei jeder Versicherung tagtäglich zigfach
erledigt wird, denke ich, dass es nur ein Mitteilungsfehler
war.
nein, das war kein Fehler- ich habe ihm das so geschrieben und er weigert sich meine Versicherung zu kündigen… ist ja schon der Hammer, obwohl ich mit der neuen Versicherung,und meiner Rechtschutzversicherung telefoniert habe.
Ich weiss noch nicht so recht was ich jetzt tun soll…?
Hallo,
Das Einzige negative, was dir jetz noch passieren kann, is,
dass deine alte Versicherung sich weigert, der neuen die Daten
u deine SF-Klasse zu geben. Aber irgendwann geben die auch
nach…
Ich hänge mich mal kurz mit dran. Wenn ich nun nicht sofort ein neues Auto kaufe, sondern erst in 1 Monat - was ist dann?
Bekomme ich automatisch von meiner Versicherung irgendwelchen Schriftkram, nachdem das Straßenverkehrsamt die Abmeldung meines alten Autos an die gemeldet hat? Oder kriege ich nichts?
Welchen Nachweis habe ich denn, wenn ich später wieder ein Auto anmelde, über meine SF-Klasse?
Vielen Dank,
MecFleih
Hallo,
Da dieser Vorgang bei jeder Versicherung tagtäglich zigfach
erledigt wird, …
Ich meinte direkt bei den Versicherern, nicht bei irgendwelchen Vertretern/Vermittlern.
nein, das war kein Fehler- ich habe ihm das so geschrieben und
er weigert sich meine Versicherung zu kündigen…
Unwissenheit oder Frechheit, auf jeden Fall Beratungsfehler!
…obwohl ich mit der neuen Versicherung,und
meiner Rechtschutzversicherung telefoniert habe.
Was meint die Rechtschutzv.?
Ich weiss noch nicht so recht was ich jetzt tun soll…?
Den Vertreter bzw. Vermittler wechseln. Er braucht übrigens gar nichts zu kündigen oder sonstwas machen. Das läuft alles über die neue Versicherung.
Beste Grüße
Guido
es hat sich nun geklärt… es war einfach ein sehr plumper (und gemeiner) Versuch mich an ihn zu binden. Ich habe direkt bei der Versicherung angerufen, und er kriegt jetzt anscheinend Probleme, weil das ja nicht so ganz die feine Art (legal?) ist
Danke für die Hilfe!
Es hat schon seine Gründe, warum die Branche einen schlechten Ruf hat!
Hallo MecFleih,
irgendwie wurden Deine Fragen überlesen.
Ich hänge mich mal kurz mit dran. Wenn ich nun nicht sofort
ein neues Auto kaufe, sondern erst in 1 Monat - was ist dann?
Bekomme ich automatisch von meiner Versicherung irgendwelchen
Schriftkram, nachdem das Straßenverkehrsamt die Abmeldung
meines alten Autos an die gemeldet hat? Oder kriege ich
nichts?
Ganz unterschiedlich: Manche Versicherer schicken gleich eine Abrechnung und überweisen das Restgeld zurück (bzw. schicken einen Scheck mit), andere warten auf ein Folgefahrzeug, wieder andere schicken einen Fragebogen, was nun passieren soll.
Welchen Nachweis habe ich denn, wenn ich später wieder ein
Auto anmelde, über meine SF-Klasse?
Der SF-R(abatt) bleibt beim alten Versicherer 7 Jahre lang liegen. So lange hast Du Zeit, ein anderes Fzg. zu versichern - egal ob mit oder ohne Versicherungswechsel.
Beste Grüße
Guido
1 „Gefällt mir“