Hallo,
ich habe eine Frage zum Wechsel von der PKV zur GKV, die hier schon des Öfteren diskutiert wurde, aber irgendwie ist es bei mir komplizierter.
Ich bin derzeit im Referendariat (Lehramt) und erwarte nächsten Monat Nachwuchs. Nach dem Mutterschutz gehe ich in Elternzeit und mache aber noch meine Prüfung. Mit der Prüfung endet dann mein Ausbildungsvertrag. Damit fällt die Beihilfe weg und ich bekomme nur noch das Elterngeld (ca. 700 €). Laut PKV kann ich eine Anwartschaft beantragen und zurück in die GKV. Die GKV will mich aber leider nicht haben. Laut sehr netter Dame am Service-Telefon ist es ja nicht ihre Schuld, dass ich mich fürs Referendariat für die PKV entschieden habe…
Was stimmt denn nun und welche Möglichkeiten hätte ich?
Arbeitslos melden, 400 €-Job suchen, Heiraten???
Ich hoffe, irgendwer hat hier mehr Durchblick. Danke!!!
Hallo,
bis zur Prüfung bekommen sie noch Beihilfe sind also noch PKV versichert wie bisher.Danach gibt es eine Übergangsfrist von 18 Monaten in der sie in der PKV bleiben zu einem günstigeren Beitrag.
Danach gibt es die Möglichkeit sich freiwillig in der GKV zu versichern, sich Arbeitslos zu melden, der 400 Euro - Job bringt gar keine Veränderung. Bei Heirat gibts die Familienversicherung in der GKV, oder weiter Arbeiten,Verbeamtung… weiter PKV.
Gruß
Gaby
Hallo,
hier eine längere Antwort:
Solange der Beihilfeanspruch besteht, ist eine Versicherung in der GKV nicht möglich (ggf. mit der Beihilfestelle klären, ob es nach der Prüfung evtl. noch Ausnahmen gibt).
Nach dem Wegfall der Beihilfe kommt man nur in die GKV, wenn man versicherungspflichtig wird. Hier gibt es eine (vielleicht 2) Möglichkeiten:
- eine Angestelltentätigkeit mit mehr als 400 Euro Entgelt
oder - Bezug von Arbeitslosengeld von der Arbeitsagentur (Referendare haben keinen Anspruch, evtl. ergibt sich aber über das Elterngeld eine Sonderregelung).
Ggf. ist sonst eine Familienversicherung über Angehörige möglich: bis 23 über die Eltern; über den Ehegatten ohne Altersgrenze)
Wenn eine GKV nicht möglich ist (arbeitslos ohne Leistungsbezug oder mit Arbeiitslosengeld II(!)), bleibt die PKV bestehen. Nach dem Wegfall ist der Tarif aber von der Restkostenversicherung auf eine 100%-Versicherung umzustellen.
Wenn das Kind nicht kostenlos über den Vater versichert werden kann, fallen für das Kind noch zusätzliche Beiträge an.
Bei Beginn des Referendariats bzw. des Beginns des Studiums haben übrigens alle die Wahl zwischen GKV und PKV.
Vor einer Entscheidung am besten Einzelheiten mit der Beihilfestelle und der Arbeitsagentur abklären.
Beim Bundesversicherungsamt gibt es auf Antrag übrigens 210 Euro (insgesamt) Mutterschaftsgeld:
http://www.mutterschaftsgeld.de/
Gruß
RHW