Versicherungswechsel nach Autoverkauf?

Hallo zusammen,

folgendes:

Ich habe das Kfz, das bisher auf meine Mutter zugelassen und auch von ihr versichert wurde, übernommen (gekauft).

Dies haben wir dem Vertreter mitgeteilt und er hat dann ein Schreiben zugeschickt, was ich unterzeichnen sollte. Es ging darin um die Übernahme der Police meiner Mutter durch mich.

Dies habe ich nicht unterschrieben, weil ich bei einem Vergleich gesehen habe, dass dieser Vertrag für mich finanziell sehr ungünstig ist.

Ich habe den Wagen dann auf mich angemeldet und dabei eine neue Police abgeschlossen.

Nun teilt mir der neue Versicherer mit, dass er den SF-Rabatt nicht vom alten Versicherer bestätigt bekommen habe, da der bisherige Vertrag noch bestehen soll!

Das kann doch wohl nicht wahr sein?

Vielen Dank für euere Antworten!

Hallo,

das ist im Grunde ein Standard-Problem, das wohl vom Versicherer der Mutter ausgeht. Ich würde dort noch einmal nachhaken, denn der neue Versicherer kann natürlich die Informationen aufnehmen, die ihm geliefert werden.

Gruß

Alex Haid

Hallo und einen schönen guten Tag,

es kann schon sein, dass der alte Versicherer den Vertrag noch nicht aufgehoben hat, weil er es noch nicht geschafft hat zu bearbeiten, oder weil man dem Versicherer vielleicht nicht mitgeteilt hat, dass es zu einem halterwechsel gekommen ist, bei dem die eVB eines anderen Versicherers verwendet wurde, oder, oder …

Einfach mal beim alten Versicherer direkt nachfragen was da los ist. Der Vorgang wird sich dann schon klären.

Beim neuen Versicherer aber nicht vergessen, die TB 28 mit einzureichen, damit der rabatt auf Sie umgestellt wird und Sie auch VN werden. Ansonsten bleibt alles beim alten und der alte Versicherer hat die älteren Rechte.

LG

Stephan Brückner

Hallo,

am Besten Deine Mutter schickt ihrem Versicherer die „Abmeldung“ bzw. die „Ummeldung“ des Fahrzeuges auf Dich, damit ist ihr Vertrag bei Ihrem Versicherer beendet! Bedenke jedoch, dass Du nicht ohne weiteres die SF Deiner Mutter übernehmen kannst! Sie muss sie Dir offiziell „abtreten“ und zwar übernimmst Du dann nur für die Jahre in der Du im Besitz einer Fahrerlaubnis bist. Im Besten Fall ist ihre SF so hoch wie Dein Führerschein mindesten alt ist: z.B sie hat SF 7 und Deinen Führerschein seit 8 Jahren (weil: SF1/2,1,2,3,4,5,6,7=8Jahre Schadenfrei)

Bei Fragen einfach nochmal melden

Gruß

Vita

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Gibt es eine Frist, wie lange man nach der Ummeldung mit der Mitteilung warten darf? Das Ganze war nämlich schon im Juni diesen Jahres.

Und würde das dann rückwirkend wirken? Also so, dass zum Ummeldungszeitraum die alte Versicherung erlischt und die neue besteht, mit der Folge, dass ich die Beiträge, die ich an die alte Versicherung gezahlt habe, zurückerstattet bekäme?

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Kann sich der alte Versicherer querstellen, wenn ich die Ummeldung bei ihm anzeige? So dass mir dann nur die Drohung bliebe, zum 30.11. den Vertrag zu kündigen und auch dem Rest der Familie dies nahezulegen (Eltern haben da noch 2 Wagen versichert)?

Hallo,

leichtes Durcheinander was aber immer wieder passiert!!

Seinen Vertreter zu vera… ist natürlich nicht nett aber so seit Ihr Kunden manchmal…

der Vertrag muss beim Vorversicherer gekündigt und abgerechnet werden und erst dann bekommt der nächste Vers. die Zusage…!!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
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SIGNAL IDUNA Gruppe
Agentur Thomas Wolter
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und nach Vereinbarung

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Ein Versicherer kann und darf sich nicht quer stellen, wenn es zu einem Halter und Versicherungsnehmerwechsel kommt.

Schöes WE noch

Stephan Brückner

Hallo,

Nun teilt mir der neue Versicherer mit, dass er den SF-Rabatt nicht vom alten Versicherer bestätigt bekommen habe, da der bisherige Vertrag noch bestehen soll!

geht es hier um die Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts von der Mutter ?
Innerhalb welcher Zeit lief das alles ab, also wann Vertrag gemacht, wann kam das Schreiben ? Es dauert nämlich je nach Zulassungsstelle seine Zeit, bis die der Versicherung mitteilen, dass das Kfz verkauft wurde und somit kein Versicherungsschutz mehr besteht.

Gruß,
Micha

Hallo,

nein kann es nicht - denn der Vertreter hat offenbar geschlafen. Am besten übergeht man diesen und teilt den Verkauf / die Ummeldung dem Versicherer direkt mit.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo!

Praktisch ist es in Deinem Fall so, dass tatsächlich kein Verkauf des Fahrzeugs erfolgte. Bei einer Übertragung der Versicherungszeit bestätigst Du ja, dass Du das Fahrzeug quasi wie ein eigenes genutzt hast. Deshalb wird in solchen Fällen häufig von der ersten Versicherung ältere Rechte einer sog. Doppelversicherung geltend gemacht.

Anders würde es aussehen, wenn das alte Fahrzeug verkauft und ein neues gekauft wird.

Schönen Gruß

Hallo,

das habe ich missverständlich ausgedrückt. Ich habe den Wagen von meiner Mutter gekauft und wollte ihn nun auf mich zulassen, weil ich mittlerweile selber auf 50% Prämie runter bin (vom Alter des Führerscheins her gesehen).

Meine Mutter braucht ihre Prozente für ihren Neuwagen, den sie sich nach dem Verkauf des alten Wagens an mich zugelegt hat.

Ich werde heute den Eigentümer- und Halterwechsel der „alten“ Versicherung melden. Dann müsste der Spuk ja eigentlich ein Ende haben.

Vielen Dank für alle Antworten hier, ihr habt mir sehr weitergeholfen!

Hallo Herr Wolter,

vera… tun natürlich ausschließlich immer nur die Kunden. Der im Volksmund ziemlich ramponierte Ruf der Versicherungsvertreter (Ist dir im Leben nichts gelungen, …) beruht sicher nur auf den Verfehlungen einzelner schwarzer Schafe :wink:!

Aber Spaß beiseite. Es ist wohl wirklich einfach nur unglücklich gelaufen.

Hallo,

das mit dem Volksmund ist veraltet und trifft heute wohl nicht mehr zu - aber egal…
und das mit dem „nichts gelungen…“ ist auch nicht mehr möglich…!! zum Glück!! (Pech für die schwarzen Schafe…!!)

unglücklich gelaufen - ich denke auch… :wink:

schönen Tag…

Hallo,

weil ich mittlerweile selber auf 50% Prämie runter
bin (vom Alter des Führerscheins her gesehen).

Falls noch nie eine Versicherung auf deinen Namen bestand, dann bekommst du auch keine 50%, egal wie lange der Führerschein schon besteht. Falls dies der Fall ist, der Führerschein seit mind. 3 Jahren besteht, dann wird meist SF1/2 gewährt (je nach Versicherung zw. 140 und 120%).

Gruß,
Micha