Guten Tag zusammen,
folgende Annahme:
Person A hat eine Autoversicherung, welche sie gern wechseln würde (wegen günstigeren Beiträgen bei anderen Anbietern).
Kurz vor der Frist im November hat Person A einen Schaden und nimmst Haftpflicht sowie Vollkasko in Anspruch und steigt auch in der SFK.
Jetzt hat Person A Bedenken, die Kündigung für die bestehende Autoversicherung abzuschicken, wegen Bedenken, dass jetzt bei Regulierung des Schadens die bestehende Versicherung Probleme macht.
Jedoch ist Person A ja bis zum 31.12. versichert; Beiträge sind gezahlt damit sollte der bestehende Versicher verpflichtet sein.
Hat Person A Weiteres zu beachten bzw. könnten die Bedenken der Person A berechtigt sein? w
Wenn ja, warum?
Vielen Dank schon vorab für Eure Antworten.
Grüße
Franci