Versicherungswechsel und Schadensfall (Auto)

Guten Tag zusammen,

folgende Annahme:
Person A hat eine Autoversicherung, welche sie gern wechseln würde (wegen günstigeren Beiträgen bei anderen Anbietern).
Kurz vor der Frist im November hat Person A einen Schaden und nimmst Haftpflicht sowie Vollkasko in Anspruch und steigt auch in der SFK.
Jetzt hat Person A Bedenken, die Kündigung für die bestehende Autoversicherung abzuschicken, wegen Bedenken, dass jetzt bei Regulierung des Schadens die bestehende Versicherung Probleme macht.
Jedoch ist Person A ja bis zum 31.12. versichert; Beiträge sind gezahlt damit sollte der bestehende Versicher verpflichtet sein.
Hat Person A Weiteres zu beachten bzw. könnten die Bedenken der Person A berechtigt sein? w
Wenn ja, warum?

Vielen Dank schon vorab für Eure Antworten.

Grüße
Franci

Hallo.

kann man so pauschal nicht beantworten.

Hier kommt es darauf an, welche Vertragsbedingungen dem derzeitigen Vertrag zugrunde liegen.

Beispiel: man hat einen Rabattretter und würde bei dem jetzigen Versicherer nicht hochgestuft.
Wenn man jedoch zu einem anderen Versicherer wechselt, wird jedoch dieser Schaden weiter gemeldet = also eine Hochstufung.

Also empfehle ich, bei dem derzeitigen Versicherer nachzufragen,
welche SF-Stufe bei Kündigung weiter gegeben wird.

Außerdem muss man bei einem Vertragswechsel auch die evt. Sondereinstufung des alten Versicherers berücksichtigen.

Beispiel: Zweitwagen-Einstufung SF 5. Danach 5 Jahre unfall frei gefahren - bedeutet derzeitige Einstufung in SF 10.
Weitergegeben werden jedoch nur SF 5. (die ehemalige Sondereinstufung wird nicht weitergegeben)

Also müsste man hier auch den zukünftigen Versicherer anfragen,
welche SF-Einstufung möglich ist.

Gruß Merger

hallo,

ich glaube die te macht sich vielmehr sorgen um eine sachgemäße schadenregulierung. dass eine rückstufung folgen wird, scheint imho klar zu sein.

ich bin der meinung, dass in sachen schadenregulierung die versicherer einen viel zu schlechten ruf haben. die schadensachbearbeiter sind auch nur menschen und interessieren sich herzlich wenig ob ein vertrag eventuell zum ablauf gekündigt ist oder nicht. glaub mir diese hole drohung hören und sehen sie mehrfach am tag.

vielmehr ist dies für den schadensachbearbeiter ein schadenfall wie jeder andere auch. es wird geprüft ob versicherungsschutz besteht und wie die sach- und rechtslage aussieht. dann wird die schadenhöhe geprüft. danach wird entweder ganz, teilweise oder gar nicht reguliert. fertig! im zweifel muß die regulierung auch vor gericht stand halten. sicher wirds halt mit einer eventuellen kulanzregulierung essig sein!

solltest du der meinung sein, dass du übervorteilt wirst, schalte einen anwalt ein. falls du dir den nicht leisten kannst, wende dich an den ombudsmann. aber erstmal würd ich die kollegen ihren job machen lassen und nicht gleich die flöhe husten hören, nur weil mal wieder ein dämlicher fernsehbericht mit lügen und halbwahrheiten lief. die branche ist nämlich wesentlich besser als ihr ruf!

snake