Ist es möglich die Versicherung vor Vertragsunterzeichnung zu wechseln?
Folgender Fall:
Ein Versicherungsnehmer bestellt bei seiner Ortsansässigen Versicherungsagentur eine Doppelkarte und lässt damit sein Auto zu. 2 Tage später meldet sich die Versicherungsdame und gibt ihm schon mal die Kosten telefonisch durch. Dabei fällt dem VN auf das die Kosten viel höher sind als bei einer anderen Versicherung berechnet. Nun möchte der VN den Vertrag nicht unterschreiben und das Auto bei der anderen Versicherung versichern. Geht das? Was sollte der VN beachten?
Wenn die neue Gesellschaft die Deckungszusage ab
Zulassungsbeginn ausstellt, gibt es auch keine
Differenzrechnung für die Haftpflicht.
Hallo,
ein weit verbreiteter Irrglaube. Warum soll den VR auf den ihm zustehenden Beitrag verzichten, er stand doch im Risiko?! Aus Kulanz kann er natürlich von einer Berechnung absehen, aber den von Dir beschriebenen Zusammenhang gibt es nicht.
Einen Kurztarif gibt es nicht mehr, die Abrechnung ist heute durch § 50 VVG klar geregelt. Teurer als normal kann es trotzdem werden, da ggf. mit einem pauschalen SFR etc. gerechnet wird.
Hallo,
nach meinen Erfahrungen im AD war es nichts Ungewöhnliches, dass ein VN nacheinander mehrere DK bei der Zulassungstelle mit gleichem Deckungsbeginn abgab. Die Zulassungsstelle akzeptierte immer die zuletzt abgegebene als aktuell und stornierte die vorhergehenden. Dann verblieb für die früher abgegeben Karten kein Risikozeitraum mehr für andere Gesellschaften; somit auch kein Beitrag.
Hat sich das in Zeiten des Online-Codes grundlegend geändert, oder ist dies immer noch möglich.
Hat sich das in Zeiten des Online-Codes grundlegend geändert,
oder ist dies immer noch möglich.
das kind heißt elektronische versicherungsbestätigung, sry.
prinzipell geht das immer noch wie aus alten zeiten.
mittlerweile haben aber die versicherer ihre vertreter besser im griff.
richtiger weise muß hier eine versicherungsbestätigung zur übermittlung versandt werden. und die können die verter i.d.r. nicht rückwirkend ausstellen (mit recht!) sondern dies muß in der zentrale (oder wie auch immer es heißen mag) des neuen versicherers geschehen. die sachbearbeiter dort arbeiten i.d.r. genauer und übernehmen auch erst deckung ab antragstellung. kein versicherer übernimmt freiwillig rückwirkend deckung wenn er nicht muß.
mit gleichem Deckungsbeginn abgab. Die Zulassungsstelle
akzeptierte immer die zuletzt abgegebene als aktuell und
stornierte die vorhergehenden.
Dass kenne ich anders. Die Zulassungsstelle akzeptiert die erste Versicherungsbestätigung und weist alle späteren zurück. Erst wenn von der ersten Versicherung, z.B. wegen Kündigung des Vertrages, die Deckung zurückgezogen wurde, wird eine neue Versicherungsbestätigung angenommen.
wäre schön wenn das so wäre. oder auch nicht, da dann regelmäßig anordnungen rausgehen würden. der vn hätte das nachsehen.
den zulassungstellen ist es wurst welche vb gerade vorliegt. die letzte wird genommen und wenn fin und wkz stimmen akzeptiert. der vorherige versicherer bekommt eine anzeige nach §29a3 (alt) bzw § 24(3) (neu) und fertig ist für die der lack.
ich will nicht unbedingt Recht bahelten, abber ich habe es eben anders erlebt. Vielleicht war in meinen Fällen der eine oder andere Umstand abweichend von dem hier beshriebenen Fall
das war früher nicht anders als heute… und natürlich KANN ich auf Prämie verzichten, mir geht es nur um die Darstellung, dass bei rückwirkender eVB (früher Doppelkarte bzw. dann VB) kein Beitrag fällig wird - das ist nicht so.
Der VR, der die vorläufige Deckung trägt, steht/stand immer im Risiko, das ist auch nicht rückwirkend zu ändern. Auch nicht, wenn ein anderer VR dann formal ebenfalls die Deckung bestätigt - wäre ein Schaden eingetreten, würde er das ohnehin nicht tun.