Hallo,
erstmalig muss ich mich mit einem Wohngebäudeversicherungsvertrag beschäftigen, der nach qm berechnet wurde.
Leider weiß ich nicht auf welche Grundlage die Flächenermittlung entsteht.
Nach meinen Recherchen wird nach der Wohnflächenverordnung berechnet, sprich ohne Keller, ohne Treppenräume, ohne Garagen etc.
Sollte sich im Keller aber ein Hobbyraum oder ähnliches finden, wird dieser mitgerechnet.
Gibt es konkrete Hinweise (Gesetz, Verordnung etc.), wie die Fläche ermittelt wird.
Vielen Dank für Aufklärung,
Gruß
Blumenschein