Ich wollte für mich eine Krankenzusatzversicherung abschließen. Dafür habe ich das mir zugesandte Formular entsprechend ausgefüllt und alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet. Kurz darauf erhielt ich einen Brief, mein Versicherungswunsch würde angenommen (eine Annahmebestätigung) und meine Unterlagen würden man mir in ein paar Tagen zustellen. Allerdings kam nicht der Versicherungsschein, sondern ein Zusatzfragebogen zu meinen beantworteten Gesundheitsfragen. Und auf Grundlagen dieser detaillierteren Zusatzangaben, die ich darauf natürlich gemacht habe, hat man mir die Versicherung jetzt verweigert.
Meine Frage nun: Geht das!? Dürfen die mir erst eine Zusage schicken, und dann noch eine Ablehnung hinterherschicken? Quasi „vom Kauf zurücktreten“? Laut Briefkopf liegen genau 14 Tage zwischen Zusage und Absage. Der Brief mit der Absage wurde aber erst 21 Tage später abgestempelt!
Meine Frage nun: Geht das!? Dürfen die mir erst eine Zusage
schicken, und dann noch eine Ablehnung hinterherschicken?
Quasi „vom Kauf zurücktreten“? Laut Briefkopf liegen genau 14
Tage zwischen Zusage und Absage. Der Brief mit der Absage
wurde aber erst 21 Tage später abgestempelt!
Die Frage ist zunächst, ob das Versicherungsunternehmen tatsächlich
eine Annahmebestätigung erteilt hat - oder hat man vielleicht nur den
Eingang des Antrages bestätigt ? War Absender der 1. Nachricht das Unternehmen ?
Bitte genauere Informationen. Danke
Gruß Joerg Koenig
Wie ich schon geschrieben hatte: Es war eine Annahmebestätigung (Stand auch im Betreff), der Absender war das Unternehmen und unterschrieben war der Brief vom Vorstand.
"… gern übernimmt die XXX den gewunschten Versicherungsschutz. Sie erhalten in wenigen Tagen Ihre persönlichen Vertragsunterlagen …
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Wie ich schon geschrieben hatte: Es war eine
Annahmebestätigung (Stand auch im Betreff), der Absender war
das Unternehmen und unterschrieben war der Brief vom Vorstand.
"… gern übernimmt die XXX den gewunschten
Versicherungsschutz. Sie erhalten in wenigen Tagen Ihre
persönlichen Vertragsunterlagen …
Aber zwischenzeitlich passierte folgendes:
Allerdings kam nicht der Versicherungsschein, sondern ein Zusatzfragebogen zu meinen beantworteten Gesundheitsfragen. Und auf Grundlagen dieser detaillierteren Zusatzangaben, die ich darauf natürlich gemacht habe, hat man mir die Versicherung jetzt verweigert.
Im Prinzip das erste Annhameschreiben und die Ablehnung mit der Bitte um Stellungnahme, am Besten durch einen Anwalt, und mit dem Hinweis auf Irrtum des Versicherers an die Versicherung senden und um die Zusendeung der Police bitten!
Das Sie nicht sofort reagiert haben, sondern zwischenzeitlich mitgespielt haben macht die Sache allerdings schwieriger!
Meine Frage nun: Geht das!? Dürfen die mir erst eine Zusage
schicken, und dann noch eine Ablehnung hinterherschicken?
Quasi „vom Kauf zurücktreten“? Laut Briefkopf liegen genau 14
Tage zwischen Zusage und Absage. Der Brief mit der Absage
wurde aber erst 21 Tage später abgestempelt!
Schau doch bitte mal in die Versicherungsbedigungen, ob der Versicherer auf §41 VVG verzichtet, also sein Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn die von Dir genannten Umstände im Nachhinein bekannt werden.
Welches Datum trägt denn der Brief mit den Zusatzfragen? Vor oder nach der Annahme?
Hallo!
Kurz darauf erhielt ich einen
Brief, mein Versicherungswunsch würde angenommen (eine
Annahmebestätigung) und meine Unterlagen würden man mir in ein
paar Tagen zustellen. Allerdings kam nicht der
Versicherungsschein, sondern ein Zusatzfragebogen zu meinen
beantworteten Gesundheitsfragen.
Danke für die Hilfe,
Sebastian
So, ich hab noch mal ein bisschen die Unterlagen gewälzt.
Durch Zugang der Annahme beim Antragsteller ist nach §151 BGB der Vertrag formell zustande gekommen. Ist die Annahme durch den Versicherer innerhalb eines Monats nach Antragstellung gekommen, also innerhalb der üblichen Annahmefrist, ist der Vertrag wirklich fest.
Wenn ich Dich richtig verstehe, sind die Zusatzfragen ja später angekommen. Somit ist es keine Annahme unter Einschränkungen, was nach §150, Abs 2 BGB eine Ablehnung des Versicherer wäre, verbunden mit einem neuen Angebot.
Einzige Möglichkeit für den Versicherer ist aus meiner Sicht der Rücktritt unter Berufung auf §16 Abs. 2 VersicherungsVertragsGesetz - eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht.
Gibt es Gründe für die Annahme im letzten Fall? Oder sind alle Antragsfragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet worden? Bitte versteh das nicht als Unterstellung, ich versuche nur herauszufinden, wie das Ganze gelaufen ist.
vielleicht wäre noch interessant zu klären, ob bei der Zusendung des Fragebogens im Anschreiben irgendwie auf die „Annahmeerklärung“ eingegangen wurde. Denn selbstverständlich ist es möglich, eine solche wegen Irrtums anzufechten. Fehler passieren und es werden auch mal „falsche Knöpfe“ gedrückt oder etwas übersehen. Es könnte aus Versehen der falsche EDV-Brief ausgewählt worden sein. Allerdings muss man dann, wenn man von dem Fehler Kenntnis erhält auch fristgerecht reagieren. Eine reine Zusendung eines Fragebogens reicht dazu allerdings m.E. nicht aus - da sollte schon ein wenig Text darauf hinweisen, dass die Annehmeerklärung keinen Bestand hat.
So, ich hab noch mal ein bisschen die Unterlagen gewälzt.
Durch Zugang der Annahme beim Antragsteller ist nach §151 BGB
der Vertrag formell zustande gekommen. Ist die Annahme durch
den Versicherer innerhalb eines Monats nach Antragstellung
gekommen, also innerhalb der üblichen Annahmefrist, ist der
Vertrag wirklich fest.
Ja, die Annahme kam innerhalb eines Monats!
Wenn ich Dich richtig verstehe, sind die Zusatzfragen ja
später angekommen. Somit ist es keine Annahme unter
Einschränkungen, was nach §150, Abs 2 BGB eine Ablehnung des
Versicherer wäre, verbunden mit einem neuen Angebot.
Ja, die Zusatzfragen sind kurz drauf per Fax von „meinem“ Makler gekommen, mit der Bitte dies doch noch schnell auszufüllen.
Einzige Möglichkeit für den Versicherer ist aus meiner Sicht
der Rücktritt unter Berufung auf §16 Abs. 2
VersicherungsVertragsGesetz - eine Verletzung der
vorvertraglichen Anzeigepflicht.
Gibt es Gründe für die Annahme im letzten Fall? Oder sind alle
Antragsfragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet
worden? Bitte versteh das nicht als Unterstellung, ich
versuche nur herauszufinden, wie das Ganze gelaufen ist.
Keine Angst, das verstehe ich nicht falsch. Da ich ja weis wie wichtig die wahrheitsgemäße Beantwortung dieser Fragen ist war ich natürlich absolut korrekt! Allerdings konnte, und musste man nicht jedes Detail erläutern. Dies dann erst auf dem Zusatzbogen.
Nein, der Zusatzfragebogen kam nach kurzer telefonischer Ankündigung durch „meinen“ Makler per Fax, mit der Bitte diesen doch noch schnell auszufüllen. Ein mdl. oder schriftl. Zusammenhang zwischen Annahmebestätigung und Fragebogen existiert nicht.
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Ja, die Annahme kam innerhalb eines Monats!
Ja, die Zusatzfragen sind kurz drauf per Fax von „meinem“
Makler gekommen, mit der Bitte dies doch noch schnell
auszufüllen.
Also dann ist aus meiner Sicht von Seiten des Versicherers der Vertrag zustande gekommen. Ein Versuch kann nicht schaden, in einem Brief um die Zusendung der Police zu bitten, wie es in der ursprünglichen Annahme angekündigt wurde.
Die danach eingetroffene Ablehnung würde ich erstmal ignorieren.
Frank Wilke
Danke für die vielen Tipps, das werde ich jetzt natürlich probieren. Bin schon auf die Reaktion gespannt. Allerdings habe ich vorhin auf dem Antrag noch einen Passus gefunden, dass der Vertrag erst mit Zusendung des Versicherungsscheins zu stande kommen würde. Also mal schauen…
Sebastian Michel
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das ist ja hochinteressant - wo kann man das nachlesen?
Ich nehme an du meinst, dass Versicherer im PKV-Bereich nicht auf die Anwendung des §41 VVG verzichten. Gelten wird er natürlich schon, oder bin ich hier auf dem Holzweg?
Also dann ist aus meiner Sicht von Seiten des Versicherers der
Vertrag zustande gekommen. Ein Versuch kann nicht schaden, in
einem Brief um die Zusendung der Police zu bitten, wie es in
der ursprünglichen Annahme angekündigt wurde.
Die danach eingetroffene Ablehnung würde ich erstmal
ignorieren.
Frank Wilke
Also, jetzt kam die Reaktion: Ich hatte ja, wie hier diskutiert, um Zusendung der Police gebeten, mit dem Hinweis auf das Annahmeschreiben. Kurz darauf erhielt ich einen Anruf, dass Ganze sei ein versehen gewesen, ein Fehler in einer Access-Datenbank und ich hätte dieses Schreiben gar nicht bekommen sollen, weil nicht für mich bestimmt. Alles also ein dummer Fehler… (wer’s glaubt). Mittlerweile habe ich das auch schriftlich, und man fechtet die Willenerklärung jetzt an wegen Irrtum!
Ich hatte zwar darauf hingewiesen mich evtl. an einen Anwalt, den Ombudsmann oder den Verbraucherschutz zu wenden, aber ich denke ich werde die Sache nun auf sich beruhen lassen. Bei der Versicherung will ich eh nicht sein, nicht auszudenken ich bräuchte die mal…
Danke aber nochmals für die Tipps und Ratschläge,
Sebastian Michel