Versicherungwechsel innerhalb eines Schadenfalls

Hallo alle zusammen,
mal angenommen, eine Person verunglückt im Urlaub und zieht sich ein Kreuzbandriss zu. Nun Hat der gut Mensch eine Unfallversicherung die schon einige Zahlungen erbracht hat. Nun denkt dieser gute Mensch sich, das er bei einer anderen Versicherung den Preis für alle Versciherungen günstiger bekommt. Auch inklusive der Unfallversicherung. Nun erwartet der verunfallte Mensch noch Leistungen aus seiner bestehen Unfallvers.
Was würde da nun passieren, wenn der verunfallte Mensch seine derzeitige Versicherung kündigt(darf der da überhaupt raus?) und bei der neuen Gesellschaft eine Unfallvers. abschließt? Klar ist ja das man nur aus einer Versicherung Leistungen beziehen kann.

Was passiert nun beim Wechsel der Gesellschaften innerhalb eines Versicheungsfalls? Um es noch mal auf einen Punkt zu bringen.

Liebe Grüße und danke für eure Antworten

Gabi

Hallo,

entscheident für die Leistungspflicht einer Versicherung ist der Tag des Schadensereignisses. Da der Unfall bereits gemeldet ist und in der Versicherungszeit lag wird die Versicherung auch im Falle einer Kündigung leisten müssen.

Da du aber Kündigungsfristen zu beachten hast, musst du dich erstmal einlesen zu wann du die Versicherung kündigen kannst. Generell besteht die Möglichkeit der Kündigung nach Abwicklung des aktuellen Schadens.

Grüße

Lars

sich ein Kreuzbandriss zu. Nun Hat der gut Mensch eine
Unfallversicherung die schon einige Zahlungen erbracht hat.

ich weiß nicht, ob es eine gute Idee ist, eine Versicherung, die ein ums andere Mal Leistungen erbracht hat, gegen eine zu tauschen, weil die billiger ist. Bist Du sicher, dass die billigere genauso verläßlich im Schadensfall auch leistet ?

Was würde da nun passieren, wenn der verunfallte Mensch seine
derzeitige Versicherung kündigt(darf der da überhaupt raus?)

Zum Ablauf darf er auf jeden Fall raus, und die alte Versciehrung muß den Schaden zu Ende regulieren.

Was passiert nun beim Wechsel der Gesellschaften innerhalb
eines Versicheungsfalls? Um es noch mal auf einen Punkt zu bringen.

Es geht, aber ob es Sinn macht, wage ich zu bezweifeln.

Die neue Versicherungsgesellschaft ist dann aber nicht für den schon eingetreten Versicherungsfall zuständig? Oder
Leistungspflichtig?

Die neue Versicherungsgesellschaft ist dann aber nicht für den
schon eingetreten Versicherungsfall zuständig? Oder Leistungspflichtig?

Natürlich nicht.