Versickerungsfähigkeit auf Grundstück

Hallo liebe Wissende,

wir möchten ein Baugrundstück kaufen. Im letzten Jahr wurden auf dem Grundstück Bohrungen durchgeführt. Im Entwurf des Kaufvertrages steht, dass wir von dem Gutachten bzgl. der Versickerungsfähigkeit auf dem Grundstück Kenntnis hatten.

Dieses Gutachten liegt mir vor. Für mich sind diese Ausführungen jedoch Böhmische Dörfer…

Kann mir jemand sagen, was die folgenden Inhalte bedeuten:

„Es konnte lediglich in der Bohrung BS 1 in der Geschiebelehmschicht in Schichtwasserhorizont von 4,10 m unter Gelände (= 7,27 m NN) gemessen werden. Die im Bereich der Endteufe der Bohrung BS 2 und BS 3 erbohrten Sande waren lediglich erdfeucht.“

[…]

„Nach den angetroffenen Bodenverhältnissen ist im Bereich der Bohrung BS 1 und BS 2 unterhalb der Auffüllung eine Niederschlagsversicherung möglich. […] Aufgrund der im Bereich der Bohrung BS 1 anstehenden, tiefer liegenden Geschiebelehmschicht besteht hier allerdings die Gefahr eines Aufstaus, die im Bereich der Bohrung BS 2 aufgrund des Schichtaufbaus mit Sanden unterhalb der der Geschiebedecksande nicht gegeben ist. Der Geschiebelehm ist aufgrund seiner Kornzusammensetzung nicht versickerungsfähig.“

Was um alles in der Welt bedeutet das für den Bau eines Hauses?
In meine Augen klingt es eher nicht so gut.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße
Fragezeichen

Ich würde dir dringend raten ein Geoingenieurbüro zur Beantwortung deiner Frage hinzu zu ziehen. Egal, was hier geantwortet wird, du hast mit der Antwort im Zweifel keine Rechtssicherheit - und beim Kauf eines Grundstückes ist das schon angebracht.


Ansonsten steht da, dass in Bohrung 1 in größerer Tiefe eine Grundwassersperrschicht angetroffen wurde die im Zweifel das Regenwasser stauen könnte. In Bohrung 2 ist dem nicht so. Ohne Kenntnis des vollständigen Berichts inklusive der Karten und der Regionalgeologie sind klare Aussagen hinsichtlich der Bebaubarkeit allerdings nicht möglich.

Hallo liebe Wissende,

Hallo Bauender

„Es konnte lediglich in der Bohrung BS 1 in der
Geschiebelehmschicht in Schichtwasserhorizont von 4,10 m unter
Gelände (= 7,27 m NN) gemessen werden. Die im Bereich der
Endteufe der Bohrung BS 2 und BS 3 erbohrten Sande waren
lediglich erdfeucht.“

[…]

„Nach den angetroffenen Bodenverhältnissen ist im Bereich der
Bohrung BS 1 und BS 2 unterhalb der Auffüllung eine
Niederschlagsversicherung möglich. […] Aufgrund der im
Bereich der Bohrung BS 1 anstehenden, tiefer liegenden
Geschiebelehmschicht besteht hier allerdings die Gefahr eines
Aufstaus, die im Bereich der Bohrung BS 2 aufgrund des
Schichtaufbaus mit Sanden unterhalb der der Geschiebedecksande
nicht gegeben ist. Der Geschiebelehm ist aufgrund seiner
Kornzusammensetzung nicht versickerungsfähig.“

Was um alles in der Welt bedeutet das für den Bau eines
Hauses?
In meine Augen klingt es eher nicht so gut.

I wo. Interessant würe noch gewesen, wo die beiden Bohrungen bezüglich des projektierten Hausgrundrisses liegen, aber eigentlich ist es auch so kein Problem, sofern allenfalls ein gewöhnlicher Vollkeller gebaut werden soll.

Im schlimmsten Fall läge die Bodenplatte im Bereich BS 1 und damit noch ca. 1,5 m über dem Grundwasserstauer, der außerdem nur ein temporärer Stauer ist. Denn der Geschiebelehm ist laut Profil BS 2 keine durchgehende Schicht, sondern eher eine Linse im Boden. Auf diesen 1,5 m sind bei Sand etwa 30 % Porenraum zu erwarten. Um die mit einem Niederschlagsereignis zu füllen, so dass der Lastfall „zeitweilig aufstauendes Sickerwasser“ nach DIN 18195 eintritt, bedarf es,Bodenfeuchte angerechnet, einer Regenmenge von etwa 400 Litern pro Quadratmeter. So etwas wäre in etwa ein Regenereignis mit einer Wiederkehrfrequenz von 100 Jahren. Wenn es vorüber ist, fließt die Staunässe im Sand in wenigen Stunden bis Tagen um die Geschiebelehmschicht herum ins Grundwasser ab und macht Platz für den nächsten Jahrhundertregen.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Vor allem, wenn sie positiv ausfällt. :smile:

Gruß
smalbop

Ich würde dir dringend raten ein Geoingenieurbüro zur
Beantwortung deiner Frage hinzu zu ziehen.

Schon passiert. :smile:

Egal, was hier
geantwortet wird, du hast mit der Antwort im Zweifel keine
Rechtssicherheit - und beim Kauf eines Grundstückes ist das
schon angebracht.

Ich bin zwar ein großer Freund möglichst engmaschiger Baugrunderkundung, aber das halte ich in diesem Fall für mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Erstens weil bei dem Aufschlussergebnis mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Gefahr droht, zweitens weil das Baugrundrisiko letztlich immer beim Bauherrn bleibt, egal, was der Gutachter mit seinen Nadelstichen in den Baugrund findet oder nicht findet.

Gruß
smalbop

Vielen Dank für die schnelle Antwort…

I wo. Interessant würe noch gewesen, wo die beiden Bohrungen
bezüglich des projektierten Hausgrundrisses liegen,

Die Bohrungen würden in unserem Garten liegen, voraussichtlich nicht unter dem Haus. Lediglich die Bohrung BS 3 ist dort, wo das Carport voraussichtlich stehen würde. Zu der Bohrung BS 3 steht in dem Bericht nur folgendes:
„An den Ansatzpunkten der Bohrung BS 2 und BS 3 wurde die Grundmoräne durchörtert. Hier stehen im Liegenden der Bohrung weit gestufte, teilweise schwach schluffige Fein- bis Mittelsande an.“

eigentlich ist es auch so kein Problem, sofern allenfalls ein
gewöhnlicher Vollkeller gebaut werden soll.

Wieso ist es kein Problem, wenn allenfalls ein gewöhnlicher Vollkeller gebaut werden soll? Wir möchten einen Keller bauen - zum Wäsche trocknen und Krimskrams lagern. Ist das ein gewöhnlicher Vollkeller?

Gruß Fragezeichen

Die Bohrungen würden in unserem Garten liegen, voraussichtlich
nicht unter dem Haus. Lediglich die Bohrung BS 3 ist dort, wo
das Carport voraussichtlich stehen würde. Zu der Bohrung BS 3
steht in dem Bericht nur folgendes:
„An den Ansatzpunkten der Bohrung BS 2 und BS 3 wurde die
Grundmoräne durchörtert. Hier stehen im Liegenden der Bohrung
weit gestufte, teilweise schwach schluffige Fein- bis
Mittelsande an.“

Auch kein Problem. Guter Baugrund.

eigentlich ist es auch so kein Problem, sofern allenfalls ein
gewöhnlicher Vollkeller gebaut werden soll.

Wieso ist es kein Problem, wenn allenfalls ein gewöhnlicher
Vollkeller gebaut werden soll?

Ihr hättet ein Problem, wenn ihr fünf Untergeschosse unterbringen wolltet. Aber das nehme ich mal nichtan. Ein Vollkeller ist das, was ein Keller ist, wenn er die ganze Hausgrundfläche abdeckt und weitgehend im Boden verschwindet.

Wir möchten einen Keller bauen

  • zum Wäsche trocknen und Krimskrams lagern. Ist das ein
    gewöhnlicher Vollkeller?

Kommt drauf an, s.o.
Aber jedenfalls werdet ihr mit einem solchen Keller kaum auf Schwierigkeiten stoßen können. Ich wollte, ich hätte so guten Baugrund.

Gruß
smalbop

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Hallo smalbop,

danke und Sternchen für deine Hilfe…

Viele Grüße aus dem Norden
Fragezeichen

Viele Grüße aus dem Norden

Bei 7,27 m ü. NN habe ich nichts anderes erwartet. :smile: