Hallo liebe Wissende,
wir möchten ein Baugrundstück kaufen. Im letzten Jahr wurden auf dem Grundstück Bohrungen durchgeführt. Im Entwurf des Kaufvertrages steht, dass wir von dem Gutachten bzgl. der Versickerungsfähigkeit auf dem Grundstück Kenntnis hatten.
Dieses Gutachten liegt mir vor. Für mich sind diese Ausführungen jedoch Böhmische Dörfer…
Kann mir jemand sagen, was die folgenden Inhalte bedeuten:
„Es konnte lediglich in der Bohrung BS 1 in der Geschiebelehmschicht in Schichtwasserhorizont von 4,10 m unter Gelände (= 7,27 m NN) gemessen werden. Die im Bereich der Endteufe der Bohrung BS 2 und BS 3 erbohrten Sande waren lediglich erdfeucht.“
[…]
„Nach den angetroffenen Bodenverhältnissen ist im Bereich der Bohrung BS 1 und BS 2 unterhalb der Auffüllung eine Niederschlagsversicherung möglich. […] Aufgrund der im Bereich der Bohrung BS 1 anstehenden, tiefer liegenden Geschiebelehmschicht besteht hier allerdings die Gefahr eines Aufstaus, die im Bereich der Bohrung BS 2 aufgrund des Schichtaufbaus mit Sanden unterhalb der der Geschiebedecksande nicht gegeben ist. Der Geschiebelehm ist aufgrund seiner Kornzusammensetzung nicht versickerungsfähig.“
Was um alles in der Welt bedeutet das für den Bau eines Hauses?
In meine Augen klingt es eher nicht so gut.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße
Fragezeichen