… gerichtsvollzieher
Wenn der kukuk vom Finazamt da war, kann dann nochmal einer von einem anderen Gläugigern kommen?
Zunächst: Ich bin mir ziemlich sicher, dass es nicht „versiedene Gläubiger“, sondern „versottene Gläubiger“ heißt, was wohl so viel wie „abgebrüht“ heißen soll.
Der „Kukuk vom Finanzamt“ ist ein Finanzbeamter, welcher Forderungen des Finanzamts eintreibt. Ein Gerichtsvollzieher ist ein Justizbeamter, der zivilrechtliche Forderungen eintreibt. Es handelt sich in aller Regel um verschiedene Personen, das stimmt.
Hallo,
… ja, und dann kann noch ein Kuckuck von einer Gemeinde kommen oder noch einer von der Zollverwaltung…
es gibt viele Möglichkeiten, aber nicht sooo viele wie Schulden bei verchiedenen Schuldnern zu machen: da kommt dann doch meistens der
Gerichtsvollzieher.
Gruß, Hemba