Versöhnungsversuch bei Ehescheidung und Lohnsteuerklasse 3 & 5

Ich hatte mit meiner Ex zum Jahreswechsel 2015/2016 im Trennungsjahr einer Ehescheidung einen einmonatigen Versöhnungsversuch.

Dieser ist gescheitert. Seit 04/2016 sind wir geschieden.

Jetzt mache ich gerade die Lohnsteuererklärung 2015.

Wie beanspruche ich in der Steuererklärung die Lohnsteuerklasse 3 / 5 geltend?

Habe ich diese dann auch für 2016, da der Versöhnungsversuch ja in 2015 und 2016 stattgefunden hat?

Servus,

in der Einkommensteuererklärung gibt es keine Lohnsteuerklassen.

In beiden Jahren, 2015 und 2016, könnt Ihr Euch zusammen veranlagen lassen. Das ist zwar vermutlich das Billigste, aber es gehören zwei dazu. Erfahrungsgemäß kriegen das getrennt Lebende und Geschiedene ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 € locker hin, aber je tiefer man unter diesem Betrag liegt, desto wichtiger wird es, dem anderen nochmal richtig eine reinzuwürgen, auch wenn unterm Strich bloß Dr. Schäuble was davon hat.

Schöne Grüße

MM

Aber wir bekommen das hin.
Wir kommen noch sehr gut mineinander aus.
Sollen wir formlos was formulieren? …von wann bis wann und wo der Versöhnungsversuch stattgefunden hat, wie der Beischlaf so war, etc? :wink:

Servus,

diese Einzelheiten sind alle gleichgültig.

Im Formular ESt 1A Zeile 15 werden die Kalenderdaten „Geschieden seit“ bzw. „Dauernd getrennt lebend seit“ abgefragt. Es genügt vollkommen, hier die richtigen Zahlen reinzuschreiben.

Schöne Grüße

MM