Ich hatte mit meiner Ex zum Jahreswechsel 2015/2016 im Trennungsjahr einer Ehescheidung einen einmonatigen Versöhnungsversuch.
Dieser ist gescheitert. Seit 04/2016 sind wir geschieden.
Jetzt mache ich gerade die Lohnsteuererklärung 2015.
Wie beanspruche ich in der Steuererklärung die Lohnsteuerklasse 3 / 5 geltend?
Habe ich diese dann auch für 2016, da der Versöhnungsversuch ja in 2015 und 2016 stattgefunden hat?