mein Stromversorger hat eine Forderung an mich, die ich nicht zahlen kann.
Ich bin Bafög Empfänger.
Der VS setzt mir jetz die Pistole auf die Brust und fordert mich zur Zhalung auf, wahlweise sollte ich zum Sozialamt gehen.
Natürlich bezahlt das Sozialamt nicht.
Muß ich jetzt dulden das mir der Versorger den Strom abknippst?
Es ist partout keine Einigung mit diesesn Leuten möglich?
Besteht die Möglichkeit des Erwirkens einer Unterlassungsbeschlußes o.ä.
Immerhin nutzt man trotz meines Zahlungswillens eine Zwangssituation aus. Die besagte Forderung ist bis zum heutigen Zeitpunkt ohnehin ein Zugeständnis und niemals tatsächlich geklärt.
Man muß sich vorstellen, der Zaähler zeigt einen zu hohen Wert an, der Versorger bietet an, den Zähler selbst zu kontrollieren, aber erklärt gleichzeitig, das die Gebühren von fast 1 TDM von dem Auftraggeber (in dem Fall mir) für den Fall das man feststellt, das dieser korrekt läuft, mitzutragen wären.
Hat man kein Geld geht man auf dieses Angebot nicht ein.
Ich bitte um Hilfe.
ich verstehe in Deinem Fall so einiges nicht, daher fällt mir eine Antwort schwer.
Warum zeigt der Zähler einen zu hohen Wert an, im Vergleich zu was bzw. woran hast Du das gemerkt? Meinst Du, daß die einen höhren Stand angeben, als der Zähler wirklich zeigt?
Warum zahlt das Sozialamt nicht?
Was ist das für ein Stromversorger, der für eine Ablesung DM 1.000 verlangt?
Vielleicht kannst Du die Ablesung auch mit Zeugen vornehmen oder ein Photo vom Zähler machen.
Mehr kann ich da im Augenblick auch nicht zu sagen.
Gruß
Christian
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ich verstehe in Deinem Fall so einiges nicht, daher fällt mir
eine Antwort schwer.
Warum zeigt der Zähler einen zu hohen Wert an, im Vergleich
zu was bzw. woran hast Du das gemerkt? Meinst Du, daß die
einen höhren Stand angeben, als der Zähler wirklich zeigt?
genaugenommen ist der Zähler in meinem Altbauhaus und es wurde einige Jahre nicht abgelesen, da es sich allerdings um einen Altbau handelt, liegen alte Leitungen an dem Haus an, also liegen keine 60kw sondern nur 8kw an. Es ist bei einer normalen Betriebsdauer einfach ausgeschlossen, das ein solcher Wert verbraucht worden sein kann.
Warum zahlt das Sozialamt nicht?
Soweit mir bekannt zahlt ein Sozialamt nicht, wenn man Bafög erhält, ich war zwar noch nicht dort, aber mir wurde dies so zugetragen.
Was ist das für ein Stromversorger, der für eine Ablesung
DM 1.000 verlangt?
Nicht für die Ablesung, sondern für die Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Zählers,
das heißt, man würde den Zähler in die eigene Werkstatt mitnehmen und dort kontrollieren und würde das Ergebnis so ausgehen, das sich die volle Funktionalität „herrausstellen“ würde, so würden dem Kunden die Kosten auferlegt werden.
Nun brauch man nicht viel Phantasie um sich vorstellen zu können, das ein anderes Ergebnis keinesfalls entstehen wird.
Insofern wird man zähneknirschend auf dieses Angebot verzichten und wenn man hundert Mal sicher ist, das der Zähler in einer gewissen Zeit einen falschen Verbrauch angezeigt hat.
Vielleicht kannst Du die Ablesung auch mit Zeugen vornehmen
oder ein Photo vom Zähler machen.
Das ist gut gemeint, bringt mir aber jetzt leider nichts mehr.
der Zustand des Zählers mag zwar im Moment nicht Deine Hauptsorge sein, aber Du hälst einen Meßfehler für die Ursache einer zu hohen Forderung. Bei aller Zurückhaltung, die beim Gebrauch des Wortes „unmöglich“ geboten ist, kann man davon ausgehen, daß es praktisch so gut wie unmöglich ist, daß ein Verbrauchszähler Abweichungen um ganze Größenordnungen vom wahren Wert anzeigt, insbesondere wenn dies nur zeitweise auftritt. Verbrauchszähler sind geradezu genial konstruierte Präzisionsinstrumente, die ihr Meßergebnis bauartbedingt anzeigen. Da ändert sich nichts oder so gut wie nichts. Es ist denkbar, daß ein Zähler - auch vorübergehend z. B. unter dem Einfluß von Temperatur oder Feuchtigkeit - zu wenig zählt. Ich würde im Haus buchstäblich jede Leitung und jeden Verbraucher überprüfen, ob da nicht irgendwo etwas dauernd vor sich hin brät, ob eine längst tot geglaubte Leitung zum Nachbarn oder in den Garten … was auch immer, aber sicher nicht der Zähler.
Ich kann mir vorstellen, daß dieser Hintergrund für den Umgang mit dem Energieversorger von Bedeutung ist. Mit der Aussage, die hohe Zeche wurde durch einen Defekt des Zählers verursacht, nimmt man Dich schlicht nicht ernst, denn die Leute wissen um die Qualität und Bauart ihrer Zähler. Man kann die Zusammenhänge mit einem Antriebsmotor, z.B. für eine Kreissäge am Stromnetz vergleichen. Dessen Drehzahl ist von der Bauart und der Netzfrequenz abhängig. Die Netzfrequenz kann im Bereich von Prozentbruchteilen schwanken und die Bauart des Motors ist unveränderlich. So beträgt seine Drehzahl z. B. 3000 Umdrehungen pro Minute. Der Motor kann durchaus langsamer, aber nie schneller laufen, auch nicht zeitweise.
Vor diesem Hintergrund kann ich Dir nur den Rat geben, die Installation des Hauses und sämtliche Verbraucher überprüfen zu lassen und insbesondere die Argumentation gegenüber dem Versorger zu ändern. Du brauchst eine kulante Stundung durch einen verständnisvollen Mitarbeiter. Mit Streit oder Schuldzuweisung in Richtung des Versorgers ziehst Du mit allergrößter Wahrscheinlichkeit den Kürzeren, weil das Recht hier nach menschlichem Ermessen nicht auf Deiner Seite sein kann.
du hast hierbei mglw. nicht Unrecht, das heißt, das Haus ist uralt und eine generlelle Überprüfung allein durch den Kostenaufwand ausgeschlossen. Es ist sicher nicht auszuschliessen, das irgendwo Kriechstrom war.
(Die Anlage ist jetzt erneuert)
Eine Kulanz hingegen wurde mir in keiner Weise entgegengebracht.
Ich bin weder darauf versessen, irgendeine Schuldzuweisung zu
argumentieren o.ä.
aber das man eine nichterfüllbare Drucksitution erzeugt,
scheint mir jedenfalls in keinsterweise akzeptabel und auch wenn du wegen der Gerichtsbeschlüße o.ä. jetzt denkst ich übertreibe, dann ist der Hintergrund nur der, das ich in 14 Tagen nicht in einer dunklen Wohnung sitzen möchte.
…und ich glaube einfach nicht, das das so einfach gehen kann, das man also sagt zahle, wenn nicht dann schaltet man ab.
Es muß doch eine Versorgung gewährleistet sein. Ich will hier nicht naiv erscheinen, aber was soll ich davon halten, wenn ich trotz des mehrfachen und ausführlichen Darstellens meiner Situation zur antwort bekomme, das ich verständnis dafür haben soll, das im Falle einer Nichtzahlung der Strom gekappt wird.
und das man trotz meines Zahlungswillens und meiner Offenbarung
zu derlei Mitteln greift, läßt mich letztendlich nur den Gedanken zu, einen Gerichtsbeschluß zum Unterlass eines solchen Handelns zu erwirken.
Das ist der ganze Hintergrund, den ich eigentlich vermeiden wollte und ich bin kein Jurist und weiß garnicht ob sowas überhaupt möglich ist.
ob der juristische Weg Erfolg verspricht, kann ich nicht beurteilen. Selbst wenn Du damit Erfolg haben solltest, wird kein Weg an einer Zahlung vorbei führen. Wozu dann vorher der Aufwand?
Deshalb zahle irgend einen Betrag, der Dir jetzt und sofort möglich ist (Betonung auf jetzt und sofort) und demonstriere damit den Zahlungswillen. Sodann stelle dar, in welchen Raten Du den Rest tilgen wirst.
Diese Methode erscheint mir sinnvoller, als der Weg über die Justiz, der ansonsten auch zu keinem anderen Ergenis führen würde, nur daß dann in jedem Fall höhere Kosten auf Dich zukommen.
das Sozialamt zahlt grundsätzlich keine Stromrechnungen. Auch nicht für Sozialhilfeempfänger. Dies ist in der Hilfe zum Lebensunterhalt schon enthalten. Das nur zur Info.