hallo, folgende situation:
ein mieter wohnt seit 1999 in einer wohnung in d. (3 etage). in seinem mietvertrag steht bezüglich der versorgung mit fernsehen: „antenne“. seinerzeit bezog er seine versorgung mittels einer terrestrischen antenne. alles analog und 6-7 sender. im laufe der zeit hat der vermieter eine befragung durchgeführt, es ist eine relativ große siedlung mit ca. 150 wohnungen. die entscheidung war, ob kabelfernsehen oder satellitenfernsehen installiert werden soll. der mieter hat sich damals für das kabelfernsehen ausgesprochen. leider haben die anderen mieter sich für das sat-fernsehen entschieden. bald darauf kam eine firma und hat 2 schüsseln auf das dachgesetzt (die 2. kam später hinzu weil ein türke seine heimatsender sehen wollte). seitdem empfängt der mieter sensationelle 17 sender (analog). jetzt schreiben wir das jahr 2007, alles ist digital, es gibt hd sender, eine große senderanzahl die auch seine interessen wiederspiegeln, wie zb. bloomberg tv, planet oder national geographic. er fühlt sich von der informationsvielfalt ausgegrenzt.
am letzten freitag hat er seinen vermieter angerufen um nachzufragen, 1. warum nur 17 sender eingespeist werden, obwohl 2 schüsseln auf dem dach sind, obwohl die senderauswahl in die hunderte gehen, und 2. ob es möglich ist einen kabelanschluss legen zu lassen.
die frage 2 wurde mit einem unfreundlichen nein beantwortet. mit der zögerlichen begründung: es wurde mit der sat-firma ein wohl langer vertrag geschlossen, der ausdrücklich keine andere installation von anschlüssen erlaubt, als die der sat-anlage. (es sind aber seines wissens in der siedlung mehrere parteien, die einen kabelanschluss haben). die frage 1 wurde so beantwortet: die einstellung anderer sender wäre zu teuer, bzw. die anlage ist nicht auf eine digitale verbreitung ausgerichtet.
muss er das alles hinnehmen und sich mit der anzahl von 17 sendern begnügen. soweit er weiß habt er doch ein recht auf informationsfreiheit. auf der suche nach alternativen ist er auch auf iptv gestossen, er ist aber nicht bei der tXXX, sondern bei aXXX und die bieten iptv nicht an. ein wechsel zur tXXX bietet sich auch nicht an, da der anschluss mit 60 € einfach überdimensioniert teuer ist.
Nein, der Mieter hat keinen Anspruch darauf, mehr Sender zu empfangen. Es gibt keine rechtliche Grundlage hierfür. Wenn 17 Sender empfangen werden können, ist das für jeden Mieter sicher bei Weitem ausreichend.
Die von Dir genannte „Informationsfreiheit“ betrifft nur ausländische Mieter, denen der Vermieter unter gewissen Umständen die Anbringung einer Parabolantenne gestatten muss.
also wenn es keine rechtliche grundlage gibt, wer entscheidet und definiert, was ausreichend ist? so etwas nenne ich willkür.
hab ich nicht auch das gleiche recht wie die anderen mieter, die definitiv kabel-tv besitzen?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
auf die Auswahl der Programme hat der Betreiber oft keinen Einfluß. Nach dem Landesmediengestez wird den Betreibern lediglich zur Auflage gemacht, dass sie neben ARD und ZDF die großen privaten Sender wie SAT1, RTL, Pro/ usw. anbieten müssen.
ein mieter wohnt seit 1999 in einer wohnung in d. (3 etage).
in seinem mietvertrag steht bezüglich der versorgung mit
fernsehen: „antenne“. seinerzeit bezog er seine versorgung
mittels einer terrestrischen antenne. alles analog und 6-7
sender. im laufe der zeit hat der vermieter eine befragung
durchgeführt, es ist eine relativ große siedlung mit ca. 150
wohnungen. die entscheidung war, ob kabelfernsehen oder
satellitenfernsehen installiert werden soll. der mieter hat
sich damals für das kabelfernsehen ausgesprochen. leider haben
die anderen mieter sich für das sat-fernsehen entschieden.
bald darauf kam eine firma und hat 2 schüsseln auf das
dachgesetzt (die 2. kam später hinzu weil ein türke seine
heimatsender sehen wollte). seitdem empfängt der mieter
sensationelle 17 sender (analog). jetzt schreiben wir das jahr
2007, alles ist digital, es gibt hd sender, eine große
senderanzahl die auch seine interessen wiederspiegeln, wie zb.
bloomberg tv, planet oder national geographic. er fühlt sich
von der informationsvielfalt ausgegrenzt.
am letzten freitag hat er seinen vermieter angerufen um
nachzufragen, 1. warum nur 17 sender eingespeist werden,
obwohl 2 schüsseln auf dem dach sind, obwohl die senderauswahl
in die hunderte gehen, und 2. ob es möglich ist einen
kabelanschluss legen zu lassen.
die frage 2 wurde mit einem unfreundlichen nein beantwortet.
mit der zögerlichen begründung: es wurde mit der sat-firma ein
wohl langer vertrag geschlossen, der ausdrücklich keine andere
installation von anschlüssen erlaubt, als die der sat-anlage.
(es sind aber seines wissens in der siedlung mehrere parteien,
die einen kabelanschluss haben). die frage 1 wurde so
beantwortet: die einstellung anderer sender wäre zu teuer,
bzw. die anlage ist nicht auf eine digitale verbreitung
ausgerichtet.
muss er das alles hinnehmen und sich mit der anzahl von 17
sendern begnügen. soweit er weiß habt er doch ein recht auf
informationsfreiheit. auf der suche nach alternativen ist er
auch auf iptv gestossen, er ist aber nicht bei der tXXX,
sondern bei aXXX und die bieten iptv nicht an. ein wechsel zur
tXXX bietet sich auch nicht an, da der anschluss mit 60 €
einfach überdimensioniert teuer ist.
Die Informationsfreiheit ist gewährleistet, wenn jemand mindestens ARD und ZDF sowie das länderspezifiche Programm empfangen kann. Es empfiehlt sich die Nachfrage, ob verschlüsselte Programme zu empfangen sind. Ich konnte z.B. Bloomberg /National Geographic nur mit einer Zusatzgebühr bei Kabel BW empfangen. Konnte - habe es abgemeldet, denn alles was Geographic zeigt ist meist in 3Sat, RTL II und anderen Sendern zeitversetzt auch zu sehen.